Bewährung für Unternehmer wegen illegalen Waffenhandels

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Bewährung für Unternehmer wegen illegalen Waffenhandels. beck-aktuell, 20.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190531)
Wegen illegalen Waffenhandels nach Kasachstan sind zwei Unternehmer am 17.07.2015 in Tübingen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 58 und 37 Jahre alten Männer jahrelang Waffen bestellt und an staatliche Sicherheitskräfte in Kasachstan verkauft haben – ohne gesetzliche Zulassung. Der 58-Jährige erhielt nach Angaben des Oberstaatsanwalts ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, der 37-Jährige ein Jahr und vier Monate, ebenfalls auf Bewährung.
Angeklagte räumen Vorwürfe ein, hielten Lieferungen aber nicht für illegal
Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe am 17.07.2015 vor Gericht eingeräumt. Gleichzeitig gaben sie jedoch an, nicht von der Illegalität ihrer Waffenlieferungen nach Kasachstan gewusst zu haben. "Wir haben unsere Geschäfte offen in den Büchern dargelegt", teilte der 58 Jahre alte Hauptangeklagte in einer Erklärung mit, die von seinem Verteidiger vorgelesen wurde. "Ich bin mir keiner kriminellen Energie bewusst." Auch der 37 Jahre alte Mitangeklagte sagte, er habe nicht gewusst, dass die Firma die nötigen Genehmigungen für den Waffenhandel nicht besaß. Beide Männer bereuten aber ihre Taten.
Vertrieb nach Kasachstan ohne gesetzliche Genehmigung
Rund fünf Jahre lang sollen die Unternehmer laut Anklageschrift über ihre Firma in Metzingen (Kreis Reutlingen) bei Herstellern im In- und Ausland neben Pistolen und Munition auch Sturmgewehre und Granatwerfer bestellt haben. Diese sollen sie an die Präsidentengarde sowie eine Anti-Terror-Einheit in Kasachstan verkauft haben – alles ohne gesetzliche Genehmigung.
Vorwurf: Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz und unerlaubter Handel mit Waffen
Den beiden Männern wurde von den Staatsanwaltschaften in Tübingen und Frankfurt in 16 Fällen gemeinschaftlich begangener Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und unerlaubter Handel mit Waffen und verbotenen Gegenständen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eigenständig Anklage erhoben, nachdem im April 2010 am Frankfurter Flughafen eine illegale Munitionslieferung der Firma der Angeklagten beschlagnahmt wurde. Diese Anklage war in das Hauptverfahren eingefügt worden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Tübingen
- Urteil vom 17.07.2015
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Bewährung für Unternehmer wegen illegalen Waffenhandels. beck-aktuell, 20.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190531)



