Mehrere Lebens- und Rentenversicherer weigern sich weiter Altverträge rückabzuwickeln – Verbraucherschützer informieren BaFin

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Mehrere Lebens- und Rentenversicherer weigern sich weiter Altverträge rückabzuwickeln – Verbraucherschützer informieren BaFin. beck-aktuell, 26.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177151)
Da einige Lebens- und Rentenversicherer weiterhin ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2014 unter Berufung auf eine (inzwischen zurückgezogene) Verfassungsbeschwerde ignorierten und es ablehnten, Altverträge rückabzuwickeln, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Vorfälle informiert. Dies teilte die Hamburger Verbraucherzentrale am 25.04.2016 mit.
Versicherer verweisen auf Verfassungsbeschwerde
Der BGH hatte 2014 entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach dem Policenmodell unbefristet widersprochen werden kann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt wurde und/oder wenn er die Versicherungsbedingungen oder eine Verbraucherinformation nicht erhalten hat (BeckRS 2014, 10269). 2015 hatte der BGH dieses Urteil noch präzisiert (BeckRS 2015, 14059). Die Versicherer Aachen Münchner, Ergo, Generali und Provinzial weigerten sich laut Verbraucherzentrale Hamburg dennoch alte Verträge rückabzuwickeln und beriefen sich in über das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gesammelten Briefen auf eine Verfassungsbeschwerde, die die Allianz eingereicht hatte.
Generali beruft sich auch noch nach Rücknahme auf Verfassungsbeschwerde
Generali habe eine Rückabwicklung sogar noch Mitte März 2016 unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde abgelehnt, obwohl die Allianz am 01.03.2016 öffentlich bekannt gegeben habe, dass sie ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen hat. "Juristisch ist es fraglich, ob berechtigte Ansprüche unter Hinweis auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde abgewimmelt werden können. Unter keinen Umständen kann eine zurückgenommene Verfassungsbeschwerde als Grund dafür herangezogen werden", sagt Sandra Klug, Juristin und Leiterin des Hamburger Marktwächter-Finanzen-Teams zur Beobachtung des Finanzmarkts aus der Perspektive der Verbraucher. Um zu verhindern, dass sich dieses Geschäftsgebaren wiederhole, sei nun die BaFin informiert worden.
- Redaktion beck-aktuell
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Mehrere Lebens- und Rentenversicherer weigern sich weiter Altverträge rückabzuwickeln – Verbraucherschützer informieren BaFin. beck-aktuell, 26.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177151)



