Nach dem "Aus" von "Safe Harbor“ will irische Datenschutzaufsicht nun Facebooks Datenübermittlung in die USA prüfen

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Nach dem "Aus" von "Safe Harbor“ will irische Datenschutzaufsicht nun Facebooks Datenübermittlung in die USA prüfen. beck-aktuell, 21.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186141)
Die Übermittlung von Daten europäischer Nutzer in die USA wird in Irland auf den Prüfstand gestellt. Nach dem spektakulären Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die "Safe Harbor“-Vereinbarung der EU-Kommission mit den USA vor zwei Wochen kippte (BeckRS 2015, 81250), entschied der High Court in Dublin nun, dass irische Datenschützer sich mit einer entsprechenden Klage des Österreichers Max Schrems befassen müssen. Der Facebook-Kritiker, der das EuGH-Verfahren ins Rollen brachte, hatte gefordert, den Datentransfer von Europa in die USA zu stoppen, weil die Informationen dort dem Zugriff von Geheimdiensten ausgeliefert seien.
Irische Datenschutzbeauftragte kündigt sorgfältige Untersuchung an – Facebook will kooperieren
Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon kündigte am 20.10.2015 an, die Beschwerde werden nun "mit aller angebrachten Sorgfalt“ untersucht. Facebook sagte Kooperation zu: "Wir werden Anfragen der irischen Datenschutzkommission beantworten, wenn sie die Schutzmechanismen für die Übertragung persönlicher Daten im Rahmen des geltenden Rechts untersucht.“ Das Online-Netzwerk sieht sich vom "Aus" von "Safe Harbor“ nicht betroffen, da die Datenübermittlung in die USA mit anderen rechtlichen Mitteln gemäß der weiterhin gültigen Datenschutz-Grundverordnung von 1995 abgesichert sei.
Hintergrund zur "Safe Harbor"-Entscheidung des EuGH
Die irische Datenschutzkommission hatte es zunächst abgelehnt, sich mit Schrems Vorwürfen zu beschäftigen und auf die umstrittene "Safe Harbor“-Vereinbarung der EU-Kommission, mit der Datentransfers in die USA vor 15 Jahren für unbedenklich erklärt wurden, verwiesen. Schrems hatte gekontert, dass der Informant Edward Snowden ein Ausmaß der Überwachung offengelegt habe, das Rechte der Europäer verletze. Der High Court hat daraufhin den EuGH gebeten, zu klären, ob Datenschutz-Behörden einzelner Staaten "Safe Harbor“ in Frage stellen dürfen. Nach dem "Aus" der Vereinbarung seien die irischen Datenschützer nun verpflichtet, sich mit Schrems Klage zu befassen, sagte nun High-Court-Richter Gerard Hogan.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Nach dem "Aus" von "Safe Harbor“ will irische Datenschutzaufsicht nun Facebooks Datenübermittlung in die USA prüfen. beck-aktuell, 21.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186141)



