Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

EU-Kommission verhängt Millionen-Geldbuße gegen deutsche Automobilzulieferer

Schutz des Anwaltsberufs

Die Europäische Kommission hat am 17.06.2015 gegen die deutschen Automobilzulieferer Eberspächer und Webasto eine Kartellbuße in Höhe von 68 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen hätten durch jahrelange Preisabsprachen und die Aufteilung der Kunden "für kraftstoffbetriebene Standheizungen und Zuheizer" gegen EU-Kartellrecht verstoßen, teilte die Brüsseler Behörde mit.

Webasto kommt glimpflich davon

Die Kartellbeteiligung von Eberspächer ahndete die Kommission laut eigenen Angaben mit einer Geldbuße von 68,175 Millionen Euro, wobei sie dem Unternehmen jedoch auf der Grundlage der Kronzeugenregelung eine Geldbußenermäßigung gewährte, weil es die Ermittlungen der Kommission unterstützt hatte. Webasto wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Da beide Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde die Geldbuße von Eberspächer um weitere 10% ermäßigt.

Absprachen zulasten der Konsumenten und der Autoindustrie

Laut Margrethe Vestager, zuständige Kommissarin für Wettbewerbspolitik, hatten die beiden einzigen Standheizungshersteller in Europa mehr als zehn Jahre lang wettbewerbswidrige Absprachen getroffen, um sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen. Diese Mauschelei sei zulasten eines großen Teils der europäischen Automobilindustrie und letztlich der Auto- und Lastwagenkäufer gegangen. Die Ermittlungen der Kommission begannen im Juli 2013 mit unangemeldeten Nachprüfungen auf dem Firmengelände von Eberspächer. Die Untersuchung ergab, dass Webasto und Eberspächer von September 2001 bis September 2011 für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ihre Preise abgesprochen und Kunden untereinander aufgeteilt hatten. Bei Angebotsanfragen von Pkw- und Lkw-Herstellern besprachen sie verschiedene Preiskomponenten, vereinbarten, wer von ihnen den Zuschlag erhalten sollte, und tauschten auch andere vertrauliche Geschäftsinformationen aus.

Klares Signal und Warnung an Untenehmen

Die beiden Unternehmen stimmten sich laut Kommission zudem bei Verkäufen an Händler in Deutschland und Österreich ab, indem sie beispielsweise ihre jährlichen Preislisten und ihre Rabatte für diese Händler anglichen. Der jetzt gefällte Beschluss sei ein klares Signal für Unternehmen, die sich nicht an das Kartellrecht halten oder mit dem Gedanken daran spielen, erklärte die Kommissarin. Es werde "kein Kartell unaufgedeckt bleiben", egal wie viele oder wie wenige Unternehmen beteiligt sind, so Vestager weiter.