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BayObLG prüft Zelt-Vergabe

Dürfen die Münchner Wiesn-Wirte unter sich bleiben?

Luftaufnahme der Theresienwiese. Mehrere Großzelte sind während der Bauphase zu sehen.
14 Großzelte gibt es jedes Jahr, jedes mit Millionenumsatz © Alfredo / Adobe Stock

Der gerichtliche Antrag eines Wirts könnte das Vergabesystem für die begehrten Wiesnzelte auf den Kopf stellen. Eine Woche vor Beginn des Oktoberfestes wird darüber vor Gericht gestritten.

Das BayObLG verhandelt einen Antrag mit Zündstoff: Gestritten wird über die Frage, ob das Zulassungsverfahren der Münchner Stadtverwaltung für die Wirte der begehrten großen Wiesn-Bierzelte rechtens ist. Bisher bekamen - bewertet nach einem Punktesystem - de facto in der Regel einheimische Wirte den Zuschlag. Alexander Egger will dagegen erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen.

Egger betrieb früher ein kleines Zelt - die "Münchner Stubn" - auf dem Oktoberfest und bewarb sich vergebens um ein großes. Er hatte auch dieses Jahr den Zuschlag für die "Münchner Stubn" bekommen, lehnte aber ab. 

Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber noch nicht gefallen. "Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf", die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Vorsitzende Richter Paul Heinrichsmeier in der Verhandlung ein. Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, "die wir uns nicht leicht machen". Dennoch folge das Gericht - vorläufig - nicht dem Antrag Eggers.

Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe. Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.

Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem EuGH vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.

Betriebspflicht der Wirte?

Dies kritisierten die Anwälte von Alexander Egger scharf. Es sei ein "starkes Stück", den Fall nicht dem EuGH vorzulegen. Außerdem stellten Eggers Vertreter - fünf Anwälte und ein Universitätsprofessor - in Frage, dass es keine Betriebspflicht gebe.

"Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?", rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.

Konkret hat Egger eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht entscheide.

Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen. Sollte Eggers Antrag erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen - und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft.

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Egger und die anderen Wirte

Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: "Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht", sagte Egger der Süddeutschen Zeitung vor einiger Zeit.

Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.

Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde. Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben.

Internationalität gebe es hier längst, erklärte dagegen Egger kürzlich in der Süddeutschen Zeitung unter Verweis auf die Eigentümerstruktur hiesiger Brauereien. "Die gezielt geschürte Angst vor Kölsch und Guinness auf der Wiesn ist völliger Humbug."