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Michael Buback zu Klette-Verurteilung

"Das Urteil setzt keinen Schlusspunkt"

Ein älterer Mann im Anzug sitzt mit erklärenden Gesten in einem Podium.
Michael Buback 2024 bei einer Podiumsdiskussion zu RAF-Prozessen im OLG Celle. © dpa | Ole Spata

Viele Verbrechen der terroristischen "Rote Armee Fraktion" sind bis heute nicht vollständig aufgeklärt. Daran erinnert Michael Buback nach der Verurteilung der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette.

Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, spricht sich nach der Verurteilung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette für eine intensivere Aufarbeitung der Verbrechen der "Roten Armee Fraktion" aus. "Das Urteil gegen Daniela Klette setzt keinen Schlusspunkt", sagte Buback dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Es ist noch nicht rechtskräftig, vor allem aber erfolgte hier der zweite vor dem ersten Schritt." Buback verwies auf ein weiteres Gerichtsverfahren, das der 67-Jährigen droht. Dabei geht es um Verbrechen, die sie in ihrer RAF-Zeit begangen haben soll.

"Die von der Bundesanwaltschaft erst kürzlich beim OLG Frankfurt angeklagten Verbrechen zu Klettes Beteiligung an RAF-Terroranschlägen zu Beginn der 1990er Jahre wurden vor den jetzt verhandelten Verbrechen verübt", sagte Buback dem RND. Die Bundesanwaltschaft legt der Deutschen unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Der Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

Buback: Nur einer von 30 Morden aufgeklärt

"In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden, dass von den über 30 der RAF zugerechneten Morden nur ein einziger vor Gericht aufgeklärt wurde", sagte Buback. "Hier sollte noch vieles geschehen, da Mord nicht verjährt."

Bis heute ist unklar, wer am 7. April 1977 Bubacks Vater und zwei Begleiter auf der Fahrt zum BGH in Karlsruhe getötet hat. Zu Beginn der 1980er-Jahre wurden Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt, ihre Täterschaft Jahrzehnte später aber durch neue Veröffentlichungen infrage gestellt.

Klette-Komplizen noch untergetaucht

Am Mittwoch hatte das LG Verden Klette zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (71) zwischen 1999 und 2016 acht Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat. Das Trio erbeutete rund zwei Millionen Euro, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Verteidigung legte noch im Gerichtssaal Revision ein.

Einsatzkräfte nahmen Klette im Februar 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie als "Claudia" lebte. Nach Garweg und Staub wird weiter gesucht.

Zwischenzeitlich hat auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Sie will erreichen, dass der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen als versuchter Mord gewertet wird. Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Die Vermummten flohen ohne Beute. Dem Urteil des LG zufolge überfielen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub den Transporter. Aus Sicht des Gerichts war die Tat aber kein versuchter Mord, sondern ein versuchter bewaffneter Raubüberfall. Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich auch gegen die Gesamtstrafe, denn die Anklagebehörde fordert eine 15-jährige Haftstrafe.