Vereidigung im September wäre rechtlich unsauber

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Vereidigung im September wäre rechtlich unsauber. beck-aktuell, 27.07.2026 (abgerufen am: 27.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202776)
Was bedeutet es, wenn Minister ihr Amt antreten, bevor sie vereidigt sind? Der Verfassungsrechtler Stefan Ulrich Pieper äußert Bedenken zur geplanten Verschiebung der Vereidigung auf den Herbst.
Üblicherweise legen Minister unmittelbar nach ihrer Ernennung im Bundestag den Amtseid ab. Diesmal will sich die Regierung damit bis 9. September Zeit lassen. Der ehemalige Chefjurist des Bundespräsidialamts, Stefan Ulrich Pieper, sagte der Rheinischen Post: "Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat. Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber." Die Amtsgeschäfte seien dann zwar trotzdem "nach überwiegender Ansicht rechtsgültig". Der einwandfreie Weg sei aber, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen.
Die Bundesregierung plant, dass die neuen Minister ihr Amt sofort übernehmen, wenn sie von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt sind, aber erst in der nächsten regulären Sitzung des Bundestags Anfang September vereidigt werden. Das betrifft die künftige Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) und ihren Nachfolger als Gesundheitsminister, den bisherigen CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, auch den neuen Verkehrsminister Steffen Bilger. Dem Amtsinhaber Patrick Schnieder (CDU) hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Entlassung bereits vergangene Woche mitgeteilt, bevor die Nachfolge geregelt war.
Grundgesetz legt fest: Minister leisten Amtseid bei Amtsübernahme
Art. 64 GG legt fest, dass Minister ihren Eid "bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag" leisten. Im Tagesspiegel erläuterte Professor Pieper: "Der Zeitpunkt ist da eindeutig festgelegt: bei der Amtsübernahme. Dem entspricht die Staatspraxis dadurch, dass unmittelbar nach der Ernennung die Vereidigung im Bundestag stattfindet."
Da derzeit parlamentarische Sommerpause ist, müssten die Abgeordneten aus dem Urlaub zu einer Sondersitzung zurückgeholt werden, ein teures Verfahren, das der Kanzler vermeiden will. Nach der Interpretation der Bundesregierung ist zwar ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Ernennung und Vereidigung zu wahren. Es sei aber ausreichend, wenn die Vereidigung spätestens in der nächsten regulären Parlamentssitzung erfolgt – und die ist Anfang September. Die neuen Minister seien bis dahin voll amtsfähig, ihre Amtshandlungen rechtsgültig, heißt es in Regierungskreisen.
"Wir halten es für zulässig", sagte Merz in Berlin. Diese Entscheidung habe auch "ganz einfache Kostengründe", so der Kanzler weiter. "Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen."
Einen solchen Fall gab es nach Piepers Erinnerung noch nicht. Der Ministerialdirigent im Ruhestand ist als Verfassungsrechtler noch an den Universitäten Münster und Potsdam tätig.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- dpa
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