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BKartA stellt Ermittlungen gegen Energie-Vergleichsportal Verivox ein

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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im Rahmen seiner Untersuchung von Energie-Vergleichsportalen die Ermittlungen gegen Verivox eingestellt. Dies teilte es am 03.06.2015 mit. Zumindest in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestünden gegen die von Verivox für den Energiebereich angebotenen Datenprodukte und Tarifoptimierungsdienstleistungen keine kartellrechtlichen Bedenken. Verivox habe zudem auf die Verwendung von Bestpreisklauseln verzichtet.

Verzicht Reaktion auf HRS-Entscheidung des OLG Düsseldorf

Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen hätten grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern, erläuterte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bestpreisklauseln könnten diesen Effekt schmälern, wenn sie die Preissetzungsfreiheit der Anbieter einschränken und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Plattformen behindern. Verivox habe von sich aus auf die weitere Verwendung von Bestpreisklauseln verzichtet, so Mundt. Die Aufgabe der Bestpreisklauseln durch Verivox gehe zurück auf die – mittlerweile gerichtlich bestätigte (BeckRS 2015, 03467) – Entscheidung des Bundeskartellamtes, Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen der Hotelbuchungsplattform HRS und Hotels auf dem Markt für die Vermittlungsdienstleistungen der Hotelportale zu untersagen.