BKartA verbietet Hotelbuchungsportal Booking.com auch "enge" Bestpreisklauseln
Auch die sogenannten "engen" Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals booking.com sind kartellrechtswidrig. Diese erlaubten den Hotels zwar günstigere Preise bei anderen Hotelbuchungsportalen anzugeben, nicht aber auf der eigenen Webseite. Das Bundeskartellamt hat am 23.12.2015 deren weitere Verwendung untersagt und dem Hotelbuchungsportal aufgegeben, die Klauseln bis zum 31.01.2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.