Vom "Heizhammer" zur Treppe ins Freie

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Stephan Breidenbach: Vom "Heizhammer" zur Treppe ins Freie. beck-aktuell, 16.06.2026 (abgerufen am: 16.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199961)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verspricht Freiheit – und verliert das Ziel der Dekarbonisierung aus den Augen. Warum weniger Zwang nicht automatisch ein besseres Gesetz macht, beschreibt Stephan Breidenbach und plädiert für ein stimmiges System.
Das alte Gebäudeenergiegesetz der Ampel war inhaltlich zwar vertretbar, aber kommunikativ eher eine Katastrophe. Sein Ziel war richtig: die Wärmeversorgung bis 2045 zu dekarbonisieren. Auch seine Wirkannahme trägt. Eine Analyse des Fraunhofer ISE im Energiewende-Projekt Ariadne hat die Kosten verschiedener Heiztechniken in Bestandswohngebäuden über 20 Jahre durchgerechnet, einschließlich der erwartbaren CO2-Preisentwicklung. Das Ergebnis: Wer heute neu investiert, fährt mit Wärmepumpe und Fernwärme nicht nur klimaschonender, sondern langfristig auch günstiger als mit Gas.
Das GEG unter Habeck war auch flexibler als sein Ruf. Wärmepumpe, Hybrid, Biomasse, Fernwärme, alles war erlaubt. Das GEG gestattete selbst die fossile Gasheizung weiter. Als "65% erneuerbar" galt eine Gasheizung allerdings "nur" bei einem verbindlichen, behördlich geprüften Fahrplan des Netzbetreibers, der die Umstellung des ganzen Versorgungsgebiets auf Wasserstoff bis spätestens 2035 garantieren musste — sonst mussten Eigentümerinnen und Eigentümer nachrüsten.
Das Pferd falsch herum aufgezäumt
Nur wollte oder konnte das damals niemand so wahrnehmen. Das GEG verwechselte Ziel und Instrument. Das Gesetz von 2024 machte eine 65%-Quote zum verbindlichen Kern statt eines angestrebten Zustands. Das Problem dabei: Ein Ziel beschreibt einen Zustand der Welt, den es zu erreichen gilt. Ein Instrument beschreibt ein Mittel, von dem man annimmt, dass es dorthin führt. Gute Gesetzgebung macht den Zustand verbindlich, lässt die Mittel zur Zielerreichung jedoch austauschbar.
Das GEG hat es umgedreht. Es schrieb eine Eigenschaft des Heizgeräts vor: mindestens 65% erneuerbar. Stattdessen hätte man eher formulieren sollen: "Die Wärmeversorgung eines Gebäudes darf einen bestimmten CO2-Wert je Quadratmeter und Jahr nicht überschreiten, sinkend auf null bis 2045". Dann wären die wählbaren Mittel – beispielsweise Wärmepumpe oder Fernwärme – bloße Erfüllungsoptionen. Der Zwangsvorwurf, dem das GEG begegnete, war deshalb nicht aus der Luft gegriffen: Vorgeschrieben war das Mittel, nicht das Ergebnis.
Dazu kam, dass § 71 GEG, der die Anforderungen an eine Heizungsanlage regelte, so kompliziert war, dass ihn nicht einmal seine Verfechterinnen und Verfechter in einem Satz erklären konnten. Ein Geflecht aus Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen, Ausnahmen und einer Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Wann die Pflicht griff, hing vom Wärmeplan der Kommune ab, vom Alter des Gebäudes, von der Technik und von der laufenden Frist. Vor der Sommerpause durchgepeitscht, vom BVerfG wegen zu knapper Beratungszeit gestoppt, dann widerwillig in Kraft gesetzt. Ein Gesetz, das das Richtige will, aber es nicht gut tut.
Macht es das Gebäudemodernisierungsgesetz besser?
Jetzt wird es abgelöst. Mit Erfolg? Gesetze sind mehr als ein paar Regeln. Sie sind Strategien für das gelingende Zusammenleben einer Gesellschaft. Gute Gesetzgebung setzt langfristige, durchdachte Politik in kluge, minimalinvasive Normen um.
Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der großen Koalition zielführend, optionsoffen, vollzugs- und auditierbar und sieht es einen verlässlichen Pfad vor? Leider nein. Es ist sogar schlechter als sein Vorgänger. Nicht obwohl, sondern weil es vorgibt, aus den Fehlern gelernt zu haben. Das GEG unter Habeck verwechselte Ziel und Instrument und schrieb die Maßnahme zwingend fest. Das GModG begeht denselben Kategorienfehler spiegelverkehrt: Es schafft das Instrument ab und gibt zugleich den Zielzustand preis. Übrig bleibt ein Mechanismus ohne definiertes Ende.
Das Ziel der Dekarbonisierung verschwindet
Eine Strategie sagt, wohin es gehen soll. Das Problem: Das GModG sieht für den Wärmesektor keinen Zielzustand mehr vor. Die Bio-Treppe in § 43 GModG steigt auf 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035, 60% ab 2040, und dann? Ein Pfad zu 100% fehlt. Eine Treppe, die bei 60% endet, führt nicht in ein Gebäude, sondern ins Freie.
Mit der Streichung von § 72 GEG fallen zugleich das Betriebsverbot für Kessel über 30 Jahre und das Verbot, ab 2045 fossil zu heizen, ersatzlos weg. Der Schlusspunkt der Dekarbonisierung verschwindet. Das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität 2045 bleibt im Klimaschutzgesetz stehen, nur trägt das Gebäuderecht keinen Weg mehr dorthin.
Die Pointe: Im Januar 2026 hat das BVerwG entschieden, das Klimaschutzprogramm reiche nicht aus, die Regierung müsse nachschärfen. Wenige Monate später nimmt sie dagegen Pflichten aus der Neuregelung heraus.
Grüngas und Wasserstoff funktionieren nicht
Auch die Wirkannahme kippt. Die unausgesprochene Theory of Change lautet: Grüngas und grüner Wasserstoff füllen die Treppe. Diese Annahme der Regierung hält der Prüfung jedoch nicht stand. Die Mengen an Grüngas und Wasserstoff sind begrenzt und werden anderswo gebraucht, etwa in der Chemie. Biomethan kostet heute ein Vielfaches von Erdgas. Eine Treppe, deren Brennstoff knapp und teuer ist, dekarbonisiert wenig.
Genau das zeigt auch die Bilanz: Das Öko-Institut rechnet vor, dass der Tausch der starken 65%-Regel gegen die schwache Bio-Treppe die Ziellücke bis 2030 um fünf bis acht Millionen Tonnen CO2 vergrößert und bis 2040 ein Budgetdefizit von bis zu 172 Millionen Tonnen CO2 aufreißt. Für diese zusätzlichen Emissionen müsste Deutschland im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung Zertifikate von bis zu 2,8 Milliarden Euro zukaufen – Geld, mit dem sich Hunderttausende Wärmepumpen fördern ließen.
Investitionen in Industrie und Immobilienwirtschaft brauchen hingegen einen verlässlichen Transformationsweg. Innovation folgt der Klarheit, nicht der Offenheit. Was hier als Flexibilität verkauft wird, kostet jedoch Planungssicherheit.
Das Gegenteil von einfach
Vom Vollzug her gedacht ist der Entwurf des GModG das Gegenteil von einfach. Der Nationale Normenkontrollrat geißelt ihn als eines der "handwerklich schwächsten" Vorhaben. Das GModG sei nicht praxistauglich und in weiten Teilen kaum verständlich. Die Bundesratsausschüsse hielten ihn für handwerklich mangelhaft und tragen auf 59 Seiten insgesamt 67 Kritikpunkte zusammen – unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Definition, zentrale Verordnungen erst noch zu erlassen. In den Kabinettsunterlagen heißt es formal, es gebe keine Bedenken; die schriftliche Stellungnahme liest sich anders.
Die Bio-Treppe ersetzt eine, zugegeben komplizierte, Einbaupflicht durch ein fortlaufendes Quoten- und Nachweissystem. Dieses wird über Jahrzehnte von einer zweiten, parallelen Quote bei den Brennstofflieferanten flankiert. Das ist nicht weniger Bürokratie, sondern verschobene und verstetigte Bürokratie. Der Heizungstausch ist ein einmaliger Akt, die Beimischquote eine Dauerpflicht.
Das System nicht mitgedacht
Am gravierendsten ist die fehlende systemische Mitregelung. Wer den Verbrenner abschafft, muss Ladeinfrastruktur, Schiene und Strom mitdenken. Hier gilt spiegelverkehrt: Wer neue Gasheizungen erlaubt, muss die Stilllegung der Gasnetze mitregeln. Das tut der Entwurf nicht. Sinkt die Zahl der Netznutzerinnen und -nutzer, verteilen sich die Fixkosten auf immer weniger Schultern, die Netzentgelte steigen. Wer 2027 im Vertrauen auf das Gesetz eine Gasheizung einbaut, sitzt 2035 in einem schrumpfenden Netz mit steigender Quote und steigendem CO2-Preis. Das Gesetz baut den Bürgerinnen und Bürgern eine Falle, die es zu ersparen vorgibt.
Fair bleibt immerhin festzuhalten: Diese Kostenfalle entspringt vor allem dem Klimaneutralitätsziel und einer veralteten Netzregulierung. Das GModG erzeugt sie nicht selbst, aber es verschärft die Lage, weil neue Gasheizungen erlaubt bleiben und die Grüngasquote den Brennstoffpreis treibt. Es ist die verpasste Gelegenheit, die Kostenfalle vom Ziel der Dekarbonisierung bis 2045 her geordnet aufzulösen.
Mieterinnen und Mieter trifft das doppelt, denn sie wählen die Technik nicht selbst. Eine hälftige Kostenbeteiligung des Vermieters ist zwar vorgesehen, gilt aber nur gedeckelt. Die begleitende Mietrechtsänderung ist dabei nicht nur sozial schief, sondern praktisch kaum umsetzbar und schwer kontrollierbar.
Gutes Recht entsteht nicht im Eilverfahren
Bleibt das Verfahren: Vier Arbeitstage für die Beteiligung von Ländern und Verbänden. Selbst die rechtsförmliche Prüfung des Justizministeriums blieb aus Zeitgründen unvollständig. Gutes Recht entsteht nicht im Eilverfahren – eine Einsicht, mit der dieselbe Koalition einst gegen die Ampel argumentiert hat. Europarechtlich ist die Bio-Treppe als dauerhafte Antwort auf die Gebäuderichtlinie zweifelhaft, zu wenig ambitioniert und wegen der knappen Brennstoffe nicht zu Ende gedacht. Zudem kollidiert sie wohl mit dem ab 2030 geforderten Nullemissionsstandard für Neubauten.
Verbessert oder verschlimmert? Gegenüber dem GEG 2024 verbessert das GModG genau eine Dimension: die klare Wahlfreiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer im Moment der Entscheidung. Es verschlechtert vier: Zielklarheit, Wirkannahme, Bürokratie über die Zeit und systemische Kohärenz. Per Saldo ersetzt es einen überspezifizierten Tatbestand durch einen unbestimmten Pfad. Beides ist halb gedacht, das alte Gesetz zu eng, das neue zu offen.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Stephan Breidenbach: Vom "Heizhammer" zur Treppe ins Freie. beck-aktuell, 16.06.2026 (abgerufen am: 16.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199961)



