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Novellierte ReNoPat-Ausbildungsverordnung tritt in Kraft

Produkthaftung 2026

Am 01.08.2015 tritt die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 31.07.2015 mit. Die Ausbildung der ReNoPat-Fachangestellten wird mit der reformierten Verordnung modernisiert, um den aktuellen Anforderungen der Berufswelt gerecht zu werden.

Stärkerer Fokus auf Mandanten-/Beteiligtenbetreuung

Die BRAK hebt als Neuerung hervor, dass im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt wird. Neu sei auch die Vermittlung von Kenntnissen im elektronischen Rechtsverkehr sowie der Grundzüge des Wirtschaftsrechts. Um der steigenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen, sieht die Verordnung vor, dass den Auszubildenden Grundzüge des Europarechts und der englischen Sprache vermittelt werden.

Neue Unterrichtsstruktur an Berufsschulen - angepasste Prüfungsanforderungen

An den Berufsschulen würden ab August 2015 nicht mehr wie gewohnt "Fächer“ unterrichtet; vielmehr soll den Auszubildenden im Rahmen von Lernfeldern ein gesamter Handlungsbereich vermittelt werden. Entsprechend änderten sich die Prüfungsanforderungen. Die Zwischenprüfung umfasse am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres nur die Bereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Abschlussprüfung erfolge in den neuen Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Dabei werde der Bereich Mandantenbetreuung in einem fallbezogenen, höchstens 15-minütigem Fachgespräch unter Berücksichtigung englischer Sprachkenntnisse geprüft.