
Sachmangel bei abnehmender Batteriekapazität beim Elektrofahrzeug?
Die alterungsbedingte Abnahme der Batteriekapazität bei einem Elektrofahrzeug stellt keinen Sachmangel dar, wenn sie dem Stand der Technik entspricht.
Zitiervorschlag
Klausurfall: Sachmangel bei abnehmender Batteriekapazität beim Elektrofahrzeug?. beck-aktuell, 20.10.2026 (abgerufen am: 21.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208101)
Der Fall
Von: RiSG Lars Reuter
In: RÜ 10/2026, 548
Beruht auf: OLG Celle, Urt. v. 02.07.2026 – 7 U 85/24, BeckRS 2026, 14952
Im August 2026 erwarb K von B, einer Opel-Vertragshändlerin, einen im August 2021 hergestellten, gebrauchten Opel Corsa 20 Edition mit einer Laufleistung von 8.485 km zu einem Kaufpreis von 25.500 €. Das Fahrzeug wird durch einen Elektromotor mit Lithium-lonen-Batterien betrieben, dessen maximale Reichweite vom Hersteller für baugleiche Neufahrzeuge mit 337 km angegeben wurde. Die Reichweite von 337 Kilometern wurde auf dem Verkaufsschild eines anderen Fahrzeugs ausgewiesen, das sich ebenfalls in den Verkaufsräumen der B befand und von dieser auf Nachfrage der K als baugleich bezeichnet wurde. Bei den Verkaufsverhandlungen wies K die B darauf hin, dass sie gelegentlich mit dem Auto zu ihrer Tochter in die 320 km entfernte Stadt K fahre und dies auch mit dem Fahrzeug tun wolle, ohne dieses langwierig nachzuladen.
B antwortete hierauf nicht, dass dies möglich sei, sondern schwieg auf die Bemerkung der K. Das von K erworbene Fahrzeug wurde von den Vorbesitzern alle 3–6 Tage vollständig entladen und wieder geladen. Zum Zeitpunkt der Übergabe an K hatte die Batterie des Fahrzeugs noch unter optimalen Verhältnissen und bei energiesparenster Fahrweise eine Fahrtstreckenreichweite von 300 km, unter Temperaturen von unter 10 Grad Celsius nur von 250 km. K ist der Auffassung, dass ein solcher Leistungsabfall der Batteriekapazität nicht dem Stand der Technik entspreche. Sie hält das Fahrzeug für mangelhaft. Nachdem K die B erfolglos zur Nacherfüllung aufgefordert hat, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Hat K einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen B?
Bearbeitungshinweis: Auf Rechte B‘s ist nicht einzugehen. Die nutzbare Kapazität von Lithium-lonen-Batterien ist stark temperaturabhängig. Bei niedrigen Temperaturen sinkt die abrufbare Energie deutlich, obwohl die chemisch gespeicherte Energie vorhanden bleibt. Dadurch entsteht ein scheinbarer Kapazitätsverlust, der beim Elektroauto als Reichweitenreduktion wahrgenommen wird. Der Erhaltungszustand der Antriebsbatterie verschlechtert sich bei dem dargestellten Ladezyklus um 2,5 % pro Jahr.
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Zitiervorschlag
Klausurfall: Sachmangel bei abnehmender Batteriekapazität beim Elektrofahrzeug?. beck-aktuell, 20.10.2026 (abgerufen am: 21.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208101)



