Heldbock und Harry

Zitiervorschlag
Tobias Freudenberg: Heldbock und Harry. beck-aktuell, 14.09.2026 (abgerufen am: 14.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205706)
Großen Infrastrukturprojekten stehen häufig kreuzende Kröten, seltene Vogelarten oder sonstiges Getier im Weg. Hier in Frankfurt, dem Sitz der Redaktion, versucht gerade eine Bürgerinitiative, den Bau des Riederwaldtunnels mit einer streng schützten Käferart, dem Heldbock, zu blockieren.
Beim VGH Kassel ist sie damit im Eilverfahren gescheitert (Beschluss vom 13.2.2026 – 10 B 38/26). Es gibt seit der Grundsatzentscheidung des BVerwG zur Westumfahrung Halle I (NVwZ 2007, 1054) bis zuletzt zum Lückenschluss der A1 bei Adenau (NVwZ 2026, 838) zahllose verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, in denen sich die Richterinnen und Richter gefühlt mehr mit biologischen Fragen beschäftigen mussten als mit Jura.
In Wales hat jetzt ein Artenschutz der besonderen Art ein mehrere Hundert Millionen Euro teures Energieprojekt verzögert. Dabei sollte, wie der Spiegel unter Bezug auf den britischen Podcast „The Energy Revolution“ berichtet, eine Kabeltrasse direkt durch das fiktive Grab des Hauselfen Dobby aus der Harry-Potter-Reihe führen. Man ahnt es schon: Die sogenannten Potterheads verstanden in dem Fall noch weniger Spaß als jede deutsche Umweltinitiative. Hier brauchte es nicht mal ein Gerichtsverfahren. Der Druck auf die Projektbetreiber war so groß, dass sie die Verbindungsleitung für Solar- und Windenergie am Strand Freshwater West kurzerhand umplanten. Sie verläuft jetzt nicht mehr an der Stelle, wo die Filmszene mit dem Begräbnis gedreht wurde – und wo Fans des beliebten Charakters aus den Jugendromanen beschriftete Steine mit Nachrichten an ihn hinterlassen haben.
Wer Elfenfolklore für Hokuspokus hält, sollte vielleicht kein Bauvorhaben auf Island planen. Dort gehört zu baurechtlichen Genehmigungsverfahren wie selbstverständlich die Prüfung, ob durch das Projekt Kulturgut beschädigt wird. Seit 2012 gibt es ein Gesetz, das magische Orte als kulturelles Erbe schützt. Hierzu gehören auch Geländeformationen, die in alten Märchen oder Erzählungen als geheiligtes Elfenterritorium gelten. Das isländische Straßenbauamt hat beispielsweise schon mal eine Fahrbahnverengung verfügt, um einen Felsen freizuhalten, der nach volkstümlichen Überlieferungen Heimat solcher Naturgeister war. In entsprechenden Fällen werden mitunter externe Gutachten von einer Person eingeholt, die als elfenkundig gilt. Da ist es also wie in Deutschland: Kein Verfahren ohne Sachverständige.
Wer schon kein Verständnis dafür aufbringt, dass Milliardeninvestitionen in Mobilität und Versorgung an Flugrouten von Fledermäusen scheitern können, wird die Sagen- und Mythenwelt der Isländer natürlich für eine völlig abseitige Einwendung gegen Bauprojekte halten. Aber mir leuchtet das historische Kulturgut der Vulkaninsel als zu respektierendes Hindernis für Eingriffe in die Natur viel mehr ein, als ein fiktives Grab aus irgendwelchen Fantasy-Romanen – auch wenn diese aus der rechtlichen Perspektive durchaus interessant sind (lesenswert dazu die Dissertation meiner Kollegin Jannina Schäffer, Harry Potter und die Gesetze der Macht, 2024).
Dieser Text stammt aus Heft 37/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Tobias Freudenberg: Heldbock und Harry. beck-aktuell, 14.09.2026 (abgerufen am: 14.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205706)



