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Interview

Neue Wege in der Richterausbildung

Dienstgebäude II des OLG Koblenz
1905 gebaute ehemalige Dienstvilla des Präsidenten der Preußischen (Bezirks-)Regierung; heute Dienstgebäude II des OLG Koblenz. © pixs:sell/adobe

Im vergangenen November hat das OLG Koblenz ein besonderes Projekt gestartet: Seitdem unterstützen eine Richterin und ein Richter aus dem OLG-Bezirk als richterliche Mitarbeiterin bzw. richterlicher Mitarbeiter erstmals die Verwaltung des Gerichts.

Wir haben uns mit dessen Präsidenten Thomas Henrichs darüber unterhalten und wollten von ihm wissen, welche Überlegungen hinter dem Projekt stehen und wie Justiz und richterliche Mitarbeitende jeweils voneinander profitieren.

NJW: Seit einem guten halben Jahr wird Ihr Haus von zwei richterlichen Mitarbeitenden unterstützt. Beschreiten Sie damit neue Wege in der Ausbildung des richterlichen Nachwuchses?

Henrichs: Die Idee ist nicht komplett neu oder eine Koblenzer Besonderheit. Verschiedene andere Oberlandesgerichte setzen bereits seit längerer Zeit richterliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlicher Art und Weise in der Verwaltung ein. Als Beispiele sind hier die Oberlandesgerichte Hamm, Köln und Düsseldorf oder auch das OLG Celle zu nennen. Am OLG Koblenz beschränkte sich der Einsatz bisher auf die Mitarbeit in der IT-Abteilung und der Referendariatskoordination, ein Projekt zur Professionalisierung und Digitalisierung des Referendariats. Wir haben uns dann insbesondere die Umsetzung des OLG Hamm angeschaut und daraus unser eigenes Konzept für den Einsatz der sogenannten RiMis entwickelt.

NJW: Welche Ziele verfolgen Sie damit?

Henrichs: Ziel des Projekts ist in erster Linie, Talente für die Justizverwaltung zu gewinnen – etwa zukünftige Präsidialrichterinnen und -richter. Wir wollen bei jungen Kolleginnen und Kollegen das Interesse an Justizverwaltung wecken, sie für diese Tätigkeit begeistern und darauf vorbereiten. Das steht absolut im Vordergrund. Es hat aber auch einen Nebeneffekt. Die Aufgaben in der Justizverwaltung sind durch den immer weiter wachsenden Personalkörper und zahlreiche neue Aufgaben vor allem im Bereich der Digitalisierung und der Öffentlichkeitsarbeit stetig gewachsen. Die „RiMis“ können deshalb auch auf Referenten- und Sachbearbeiterebene mit ihrer flexiblen Einsetzbarkeit zu einer Verbesserung der Arbeitsabläufe und einem besonders effektiven Einsatz personeller Ressourcen beitragen, indem sie insbesondere Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Referent und Sachbearbeiter übernehmen.

NJW: Möchten Sie damit auch die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeberin erhöhen?

Henrichs: Die diversen Einsatzmöglichkeiten sowie insbesondere auch das Bestehen von Weiterentwicklungsperspektiven sind wesentliche Entscheidungskriterien für einen Beruf. Der Richterberuf bietet so viele attraktive Optionen, die unterschiedlichsten Tätigkeiten in der Justiz kennenzulernen. Das wollen wir gerne auch mit diesem Projekt zeigen.

NJW: Welche Voraussetzungen muss ein bzw. eine „RiMi“ mitbringen?

Henrichs: Im Hinblick auf die Bedeutung eigener Erfahrung in der Rechtsprechung sollten die Assessorinnen und Assessoren zum Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit in der Verwaltung in der Regel bereits 18 Monate Berufserfahrung mitbringen. Eine Tätigkeit als „RiMi“ ist sowohl in Voll- als auch in Teilzeit möglich. Die Tätigkeit sollte aber mit der vollen zur Verfügung stehenden Arbeitskraft ausgeübt werden. Ansonsten sind natürlich ein Interesse an der Justizverwaltung und die Neugier auf Neues Grundvoraussetzung.

NJW: Wie lange dauert so eine Abordnung? Und haben wir Sie richtig verstanden, dass sie nicht parallel zur richterlichen Tätigkeit läuft?

Henrichs: Unser Konzept sieht zunächst die Erteilung eines Dienstleistungsauftrags für die Dauer eines Jahres vor. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist aber von Anfang an eine Option. Wir wollten nach dem Start auch erstmal schauen, wie unser Projekt anläuft. Da wir nach unserem ersten Resümee aber sowohl vom Projekt, als auch von unseren beiden „RiMis“ begeistert waren, haben wir die Verlängerungsoption gezogen. Unsere „RiMis“ sind mit ihrer gesamten Arbeitskraft bei uns in der Verwaltung eingesetzt. Eine parallele richterliche Tätigkeit ist nicht vorgesehen. Unsere richterlichen Kolleginnen und Kollegen in der IT und in der Referendariatskoordination sind dagegen teilweise zwischen Rechtsprechung und Verwaltung aufgeteilt, weil es in diesen Bereichen zweckdienlich ist.

NJW: Weshalb fiel die Wahl auf die beiden „RiMis“, die Sie aktuell unterstützen?

Henrichs: Die Kollegin und der Kollege haben genau in das von uns gesuchte Profil gepasst. Beide hatten als Richterin bzw. Richter bisher sehr gute Leistungen erbracht und den Mut, sich einer völlig neuen Aufgabe zu stellen. Für die Bereiche des richterlichen Personals sowie für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben sie sehr großes Interesse gezeigt.

NJW: Wie lief das Auswahlverfahren ab?

Henrichs: Wir haben ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und die Stellen im Geschäftsbereich ausgeschrieben. Das heißt, in unseren vier Landgerichtsbezirken wurde den Assessorinnen und Assessoren die Ausschreibung bekannt gegeben. Die Interessenten, die sich daraufhin gemeldet haben, wurden zu kurzen Vorstellungsgesprächen eingeladen. Danach haben wir unsere Entscheidung getroffen.

NJW: Wie unterstützen die beiden „RiMis“ Sie in der Justizverwaltung? Was sind ihre Aufgaben?

Henrichs: Einer unserer „RiMi“-Stellen ist im Personalreferat angesiedelt. Hier arbeitet er sehr eng mit der Personalreferentin zusammen, unterstützt etwa bei der Vorbereitung von Beurteilungen und Besetzungsberichten, entwirft Berichte und Stellungnahmen und übernimmt die Sachbearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerden. Das zweite Aufgabengebiet liegt im Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dort wird unter anderem bei der Organisation und Durchführung von Tagungen, Gerichtsbesuchen und sonstigen Veranstaltungen mitgearbeitet und bei Aufgaben der Gerichtsorganisation unterstützt. In eigener Zuständigkeit übernimmt die Kollegin die Sachbearbeitung im Bereich der Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Aber auch viele Querschnittsaufgaben werden von den „RiMis“ übernommen. Derzeit organisieren sie den bundesweiten Austausch junger Richterinnen und Richter, der diesen Monat mit ca. 180 Teilnehmenden in Trier stattfinden wird. Sie betreuen auch unser in den Semesterferien stattfindendes Studienpraktikum.

NJW: Inwiefern profitiert die Justiz bzw. Ihr Gericht von dem Projekt?

Henrichs: Der Einsatz der „RiMis“ in der Verwaltung des OLG eröffnet eine neue Möglichkeit, die Perspektiven und Ideen junger Kolleginnen und Kollegen bei Themen wie beispielsweise der Nachwuchsgewinnung, Assessorenförderung und Digitalisierung zu berücksichtigen. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig.

NJW: Und die beiden „RiMis“?

Henrichs: Sie bekommen durch die ihnen übertragenen spannenden Aufgaben wertvolle Einblicke in Dinge wie Personalaktenführung, Personalbedarfsberechnung und die Strukturen der Justiz, die sie in dieser Tiefe ansonsten nicht oder nicht so früh in ihrer richterlichen Karriere gewinnen würden. Das Sammeln dieser Erfahrungen steht klar im Vordergrund. Aber auch das Knüpfen von Kontakten ist für sie ein Mehrwert. Ihre Kontakte beschränken sich dabei nicht nur auf das Oberlandesgericht oder den Austausch mit den Verwaltungen der Landgerichte des Bezirks. Durch verschiedene Themen und Projekte sind die „RiMis“ auch immer wieder mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und anderen Oberlandesgerichten im ganzen Bundesgebiet im Austausch. Zur Förderung dieser Kontakte ist ein gemeinsam mit dem OLG Hamm angestoßener bundesweiter Austausch richterlicher Mitarbeitender bereits in der Planung.

NJW: Welches Fazit ziehen Sie nach einem guten halben Jahr?

Henrichs: Wir wollen unser „RiMi“-Projekt unbedingt dauerhaft etablieren. Deshalb halten wir immer nach neuen Talenten Ausschau. Wenn das Ende der Abordnung unserer beiden „RiMis“ naht oder sie an anderer Stelle benötigt werden, wollen wir neuen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit der Mitarbeit in unserer Verwaltung geben. All das tun wir in enger Abstimmung mit der Präsidentin und den Präsidenten der Landgerichte unseres Bezirks.

Dieser Text stammt aus Heft 32/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.