„Die es trifft, erleiden enorme Schäden“

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann; Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn: „Die es trifft, erleiden enorme Schäden“. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206821)
Auf dem Land ist die Welt noch in Ordnung, heißt es gemeinhin. Doch die Realität sieht vielfach anders aus, berichtet die Strafrechtlerin und Kriminologin Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn im Gespräch mit der NJW.
Für viele Landwirtinnen und Landwirte gehört es fast schon zum Alltag, bestohlen zu werden. Dabei scheuen die Täter nicht davor zurück, auch mal eine ganze Viehherde zu entwenden. Gleichwohl ist die Kriminologie im ländlichen Raum ein bislang wissenschaftlich wenig beackertes Feld. Drenkhahns Farm-Crime-Untersuchung will das ändern.
NJW: Frau Professorin Drenkhahn, was versteht man unter Farm-Crime?
Drenkhahn: Den Begriff kann man eigentlich fast wörtlich übersetzen als Straftaten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben. Dass es sich um einen englischen Begriff handelt, zeigt auch, dass wir im deutschsprachigen Raum mit der Forschung zu diesem Bereich noch am Anfang sind.
NJW: Wie sind Sie zu diesem doch recht speziellen Forschungsgebiet gekommen?
Drenkhahn: Ich bin selbst im Dorf auf einem Bauernhof aufgewachsen und hatte schon länger die Idee, diesen Umstand für Forschung zu nutzen; denn es gibt in Deutschland auch zu anderen Kriminalitätsphänomenen und zu Sicherheitsthemen in kleinen Gemeinden und im ländlichen Raum insgesamt nur sehr wenig. Vor ein paar Jahren habe ich mich dann auf die E-Mail-Liste für den Rural Criminology Newsletter von Joe Donnermeyer von der Ohio State University setzen lassen. Donnermeyer ist eins der Urgesteine der Rural Criminology in den USA. Über den Newsletter bin ich dann mit Alistair Harkness in Kontakt gekommen, der in Australien eine Umfrage unter Landwirtinnen und Landwirten zu ihren Opfererfahrungen gemacht hat. Von ihm habe ich den Fragebogen für unsere Umfrage bekommen. Natürlich haben wir diesen Fragebogen übersetzt und angepasst an die Verhältnisse in Deutschland.
NJW: Was wird gestohlen und wie hoch sind die Schäden, die Landwirten dabei entstehen?
Drenkhahn: Wir haben nicht nach der Schadenshöhe gefragt, aber in unserer Umfrage, an der 486 Personen teilnahmen, wurden als Beute des letzten gegen die teilnehmende Person verübten Diebstahls auch sehr teure Gegenstände genannt. 10 % der gestohlenen Gegenstände waren landwirtschaftliche Maschinen, die deutlich über 100.000 EUR kosten können – allerdings haben wir nicht danach gefragt, was genau abhandengekommen ist. 37 % waren (Ersatz-)Teile von Maschinen, und knapp 50 % Werkzeug und sonstige Ausrüstung. Auch Maschinenteile können erstaunlich teuer sein, wie es zum Beispiel bei GPS-Geräten und anderem digitalen Zubehör zur Optimierung der Feldbestellung der Fall ist. Vieh wurde hingegen eher selten (4,1 %) angegeben.
NJW: Haben wir es dabei mit einem relativ neuen Phänomen zu tun?
Drenkhahn: Nein, auf dem Land und auch von Bauernhöfen wurde schon immer gestohlen. Allerdings sind die Gerätschaften heute teurer und schneller abzutransportieren.
NJW: Was können Sie uns zum Täterprofil sagen? Wer stiehlt beispielsweise eine Schafherde?
Drenkhahn: Dazu kann ich nichts sagen – wir haben nur nach Opfererfahrungen gefragt.
NJW: Wie gehen die Ermittlungsbehörden mit diesem Thema um? Werden diese Delikte von ihnen ernst genommen?
Drenkhahn: Wir haben ja keine Daten bei den Strafverfolgungsbehörden erhoben, aber ich gehe davon aus, dass es in Deutschland auch dort noch Wissenslücken zu Besonderheiten von Straftaten gegen Landwirtinnen und Landwirte gibt. Aus privaten Gesprächen habe ich erfahren, dass Betroffene den Eindruck haben, dass der Polizei der Wert von Diebesgut aus der Landwirtschaft und die wirtschaftliche Bedeutung für den Betrieb nicht immer klar ist.
NJW: Wie verhält sich die Anzahl der aufgeklärten Delikte zur Dunkelziffer?
Drenkhahn: Dazu haben wir keine Daten erhoben, und in der Polizeilichen Kriminalstatistik werden landwirtschaftliche Betriebe nicht als Tatort-Kategorie erfasst. Dazu gibt es also keine Erkenntnisse.
NJW: Was macht die Ermittlungen so schwierig?
Drenkhahn: Zunächst einmal ist in vielen Bundesländern das Netz von Polizeidienststellen im ländlichen Raum in den vergangenen Jahren ausgedünnt worden, so dass die örtliche Polizei länger für die Anfahrt braucht als bei einem Einsatz in der Stadt. Wenn von einem Feld oder einer Weide gestohlen wird, mag das auch denjenigen, die zum Betrieb gehören, erst mit Verzögerung auffallen. Etwaige Spuren können durch Witterungseinflüsse verloren gehen, und die Chance, dass es Zeuginnen oder Zeugen gibt, ist geringer als in Ortschaften. Bauerhöfe sind in Deutschland üblicherweise auch keine Festungen, sondern zumindest tagsüber recht gut zugänglich. Es ist aber nicht immer jemand dort oder beobachtet das Geschehen auf dem Hof. Es gibt also relativ gute Tatgelegenheiten und oft wenig Beweise, die auf konkrete Tatverdächtige hindeuten.
NJW: Ist Selbstjustiz für die betroffenen Landwirte ein Thema?
Drenkhahn: Nein, jedenfalls lässt sich das aus unserer Umfrage nicht ablesen. Man müsste dann ja auch glauben zu wissen, wer die Tat begangen hat.
NJW: Könnten spezialisierte Einheiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft hier Abhilfe schaffen?
Drenkhahn: Wahrscheinlich schon. In Australien gibt es eigene Ansprechpersonen für Landwirtinnen und Landwirte bei der Polizei, die in der Regel selbst aus der Landwirtschaft stammen und das scheint zumindest die Zufriedenheit mit der Polizeiarbeit zu erhöhen. Allerdings müssen wir in Deutschland bedenken, dass wir auch in der Strafverfolgung am Anfang einer großen Pensionierungswelle stehen, die durch die heutigen Berufsanfängerinnen und -anfänger nicht vollständig aufgefangen werden kann. Kleinteiligere Spezialisierung können wir uns vermutlich nicht leisten, aber es würde schon helfen, wenn sich die Polizei im ländlichen Raum insgesamt besser mit den Bedingungen in der Landwirtschaft auskennen würde.
NJW: Was kann insoweit Ihre Untersuchung für die Betroffenen leisten?
Drenkhahn: Unser Ziel war es, überhaupt erstmal Erkenntnisse zu gewinnen, weil es in Deutschland vorher noch keine Untersuchung zu diesem Thema gab. Es gab auch wenig überregionale Berichterstattung darüber. Das hat sich allerdings geändert – ich habe schon eine ganze Reihe Interviews zu diesem Thema gegeben. Gerade über Tierdiebstähle wird jetzt auch von den Regionalsendern der ARD berichtet, weil es in Flächenbundesländern mit viel Landwirtschaft an Bedeutung gewonnen hat. Es sind zwar nicht sehr viele Personen betroffen, aber diejenigen, die es trifft, erleiden enorme Schäden.
Seit 2011 lehrt Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn Strafrecht und Kriminologie an der Freien Universität Berlin. Ihr Jurastudium absolvierte sie an der Universität Greifswald sowie an der Université catholique de Louain in Louvain-la-Neuve/Belgien. Im Anschluss an das 1. Staatsexamen, einer dreijährigen Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie der Universität Greifswald, Referendariat und Zweitem Staatsexamen 2005 war sie bis 2011 erneut als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie sowie am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht der Universität Greifswald tätig. Während dieser Zeit schloss sie ihre Promotion zu einem strafvollzugsrechtlichen Thema ab. 2011 übernahm sie die Juniorprofessur für Strafrecht und Kriminologie an der FU Berlin, sechs Jahre später eine W2-Professur auf Zeit in diesen Fachgebieten. Drenkhahn ist unter anderem Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe sowie Vorsitzende des DBH-Fachverbands für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik.
Dieser Text stammt aus Heft 39/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann; Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn: „Die es trifft, erleiden enorme Schäden“. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206821)



