Angriff auf den heiligen Gral?

Zitiervorschlag
Anne Brorhilker; Marie von Mendelssohn: Angriff auf den heiligen Gral?. beck-aktuell, 02.06.2026 (abgerufen am: 02.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199096)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO einschränken. Oberhalb bestimmter Schwellenwerte soll sie nur noch strafmildernd statt strafbefreiend wirken. Doch eine weitere Gerechtigkeitslücke bleibt bestehen.
Schwere Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wer sich auf Kosten der Allgemeinheit im großen Stil bereichert, sollte sich nicht darauf verlassen können, unter bestimmten Umständen straffrei auszugehen. Daher ist die Idee, dass eine Selbstanzeige oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd statt strafbefreiend wirken soll, grundsätzlich zu begrüßen.
Kein Verstoß gegen nemo-tenetur-Grundsatz
Der Vorschlag verstößt nicht gegen das aus Art. 2 I GG erwachsende Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, wie es ein jüngst erschienener Gastbeitrag von Rainer Biesgen und Philipp J. Butler andeutet (LTO v. 30.4.2026: „Warum Klingbeils Reform ihr Ziel verfehlt“). Bei den dortigen Beispielsfällen wird überwiegend erst nachträglich erkannt, dass die Steuererklärung unzutreffend war. Um nicht in die Strafbarkeit getrieben zu werden, braucht es hier jedoch keine strafbefreiende Selbstanzeige. Die Berichtigung der Erklärung gem. § 153 AO reicht regelmäßig aus. Die Schwelle zum Vorsatz ist im Steuerstrafrecht ohnehin durch die sogenannte Steueranspruchstheorie erheblich höher als im restlichen Strafrecht, um der Komplexität des Steuerrechts Rechnung zu tragen. Im Übrigen ist bisher auch niemand auf die Idee gekommen, die fehlende Möglichkeit einer Selbstanzeige beim Sozialhilfebetrug als verfassungsrechtlich bedenklich zu beschreiben, wenngleich es dort ebenfalls umfassende nachträgliche Erklärungspflichten gibt.
§ 371 AO stellt zudem kein verfassungsrechtlich zwingendes Gegenstück zu § 153 AO dar: Zum einen haben sowohl der BGH (NJW 2009, 1984) als auch das BVerfG (NJW 1981, 1431) festgestellt, dass sich aus Art. 2 I GG kein lückenloser Schutz gegen staatlichen Zwang zur Selbstbelastung ergibt. Zum anderen ist in § 393 AO das Verhältnis zwischen steuerrechtlichen Auskunftspflichten und dem Schweigerecht des Beschuldigten klar geregelt. Während eines strafrechtlichen Verfahrens ist der Betroffene durch § 393 I AO vor Selbstbelastung geschützt. Weiß er noch nichts von dem Verfahren, wird seine Selbstbelastungsfreiheit grundsätzlich über ein Beweisverwertungsverbot, welches sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet (BVerfG NJW 2005, 352), geschützt.
Schwere Steuerhinterziehung als Verbrechen
Auch wenn die Einschränkung des § 371 AO ein erster Schritt zum Abbau der Privilegien von Steuerstraftätern ist, besteht eine gravierende Gerechtigkeitslücke nach wie vor: Anders als besonders schwerwiegende Fälle des (Sozialhilfe-)Betrugs, können derartige Fälle der Steuerhinterziehung nicht als Verbrechen geahndet werden. Zusätzlich zu der schon grundsätzlich nicht einleuchtenden Milde gegenüber schwerer Steuerhinterziehung, hat dies folgenden Nachteil: Besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung mit enormen Schadenssummen können nach §§ 153, 153a StPO eingestellt und müssen nicht ausermittelt werden. Wegen der in diesem Bereich regelmäßig schwach aufgestellten Verwaltung und der gleichzeitig sehr beschwerdemächtigen Gegenseite kommt das in der Praxis nicht selten vor. Durch einen Verbrechenstatbestand müssten Ermittlungen geführt und Steuergelder durch Einziehung vollständig zurückgefordert werden – anstatt es bei einer Geldauflage zu belassen. Die Einführung eines Verbrechenstatbestands müsste daher auch zu einem Umdenken der Verwaltungen und zur längst überfälligen Stärkung der Ermittlungsbehörden führen.
Gerechtigkeit vs. Fiskalpolitik?
Dies würde zudem fiskalpolitischen Erwägungen zu § 371 AO den Wind aus den Segeln nehmen. Gestärkte Finanz- und Strafverfolgungsbehörden könnten zukünftig auch gut organisierte und professionell verschleierte Fälle von Steuerhinterziehung entdecken und wären nicht länger von Selbstanzeigen abhängig. Mehr Austausch und die Überwindung des bestehenden Drei-Säulen-Modells aus Polizei, Zoll und Steuerfahndung durch Schaffung einer schlagkräftigen, interdisziplinären Ermittlungseinheit auf Bundesebene sind hierfür unerlässlich. Gleichzeitig würde durch effektive Finanzkriminalitätsbekämpfung das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt. Denn: dass sich diejenigen, die sich am meisten auf unser aller Kosten persönlich bereichern, nicht zuletzt durch Selbstanzeige straffrei halten können, verletzt das Rechtsempfinden der ehrlichen Steuerzahlenden.
Dieser Text stammt aus Heft 22/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Anne Brorhilker; Marie von Mendelssohn: Angriff auf den heiligen Gral?. beck-aktuell, 02.06.2026 (abgerufen am: 02.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199096)



