Kein weiterer Paukenschlag

Zitiervorschlag
Dr. Clarissa Freundorfer: Kein weiterer Paukenschlag. beck-aktuell, 05.11.2020 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/11196)
Das Urteil des BSG vom 3.4.2014 (NJW 2014, 2743) war ein Paukenschlag. Es weckte die Syndikusanwälte aus einem jahrzehntelangen Schlaf, in dem viele träumten, dass die Anerkennung der anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen entbehrlich ist, solange man nur von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit bleibt. Durch die Entscheidung aus Kassel brach der lange nur von wenigen geführte Streit um die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen mit voller Wucht aus. Es war von „Spaltung der Anwaltschaft“ die Rede. Die Tatsache, dass sich Syndikusanwälte in berufspolitische Gremien wählen ließen, wurde als „Revolution“ bezeichnet.
Der Bericht ist kein Grund für Syndikusanwälte, wieder in den Ruhemodus zu fallen. Die tätigkeitsbezogene Zulassung ist kein Idealzustand und benachteiligt die Syndikusrechtsanwälte immer noch gegenüber niedergelassenen Anwälten, die nicht bei jeder einzelnen Tätigkeit nachweisen müssen, dass sie genuin anwaltlich ist. Und die Vorenthaltung des strafrechtlichen Beschlagnahmeverbots und Aussageverweigerungsrechts zeugt von einem immer noch zu Unrecht herrschenden Misstrauen gegenüber anwaltlicher Tätigkeit im Unternehmen. Es mag kein Paukenschlag mehr erforderlich sein. Gleichwohl werden wir beharrlich weiter auf Verbesserungen hinarbeiten. •
Zitiervorschlag
Dr. Clarissa Freundorfer: Kein weiterer Paukenschlag. beck-aktuell, 05.11.2020 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/11196)



