Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Zeitarbeit

Mehr Artikel zu diesem Tag

Die Termine der 14. Kalenderwoche
2026

Die Termine der 14. Kalenderwoche

Wenn Unternehmen im Krisenfall viele Mitarbeiter entlassen, müssen sie das vorher der Agentur für Arbeit anzeigen. Über zwei solcher Fälle urteilt das BAG. In einem der beiden geht es zudem um die Abgrenzung eines Dienstleistungsvertrags von einer Arbeitnehmerüberlassung in der Luftfahrtbranche. Der BFH befasst sich mit doppelter Besteuerung von Gewinnen in zwei Staaten. Und der Osterhase hoppelt los.

Urlaubsstunden bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen

Urlaubsstunden bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass die Regelung anderenfalls geeignet wäre, den Mitarbeiter von der Inanspruchnahme des Urlaubs abzuhalten.

EuGH stärkt Zeitarbeiter bei Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen

EuGH stärkt Zeitarbeiter bei Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen

Regelungen in Tarifverträgen, die genommenen bezahlten Jahresurlaub bei der Berechnung, ob die Schwelle der zu einem Mehrarbeitszuschlag berechtigenden Arbeitszeit erreicht ist, nicht berücksichtigen, verstoßen gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Angerufen hatte den EuGH das Bundesarbeitsgericht, das in einem Streit um einen Mehrarbeitszuschlag nach dem Manteltarifvertrag für Zeitarbeit entscheiden muss.

Die Termine der 2. Kalenderwoche

Die Termine der 2. Kalenderwoche

Muss ein Ladeninhaber Miete zahlen, wenn er wegen Corona schließen musste? Das klärt der Bundesgerichtshof. Am Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob Mehrarbeitszuschläge ein unzulässiger Anreiz sein können, auf den Mindesturlaub zu verzichten. Und auch ein Disziplinarverfahren gegen einen polnischen Rechtsanwalt beschäftigt die Europarichter. 

Mehr Arbeitnehmerschutz in der Fleischindustrie beschlossen

Mehr Arbeitnehmerschutz in der Fleischindustrie beschlossen

Der Bundestag hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen, nach dem in der Fleischindustrie ab dem 01.01.2021 Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft grundsätzlich verboten sind. Geregelt sind darin auch Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte, eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung sowie eine verbesserte staatliche Aufsicht. Bei Verstößen drohen höhere Bußgelder.

Keine Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz“ durch Bezugnahme nur auf Teile eines Tarifvertrags
BAG

Keine Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz“ durch Bezugnahme nur auf Teile eines Tarifvertrags

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, vom Grundsatz der Gleichstellung ("Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG a. F. nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist (Urteil vom 16.10.2019, Az.: 4 AZR 66/18).

Private Arbeitnehmer sind keine Mitbewerber im Sinne des § 299 StGB
OLG Stuttgart

Private Arbeitnehmer sind keine Mitbewerber im Sinne des § 299 StGB

StGB §§ 263, 299 I, 300 S. 1 Nr. 2; StPO § 112 II Nr. 1, 2; UWG § 12 Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft privat und nicht zugunsten eines eigenen Unternehmens anbieten, sind keine Wettbewerber iSd § 299 I StGB; die angebotene Arbeitskraft ist nicht den „Dienstleistungen" gleichzustellen. (Leitsatz des Verfassers) OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 Ws 232/15, BeckRS 2015, 19874

BVerfG bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP

BVerfG bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP

Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 25.04.2015 entschieden. Die Gesetzesauslegung durch die Gerichte unterliege nur ausnahmsweise dem Vertrauensschutz, etwa bei einer nicht vorhersehbaren Änderung der langjährigen ständigen Rechtsprechung. Eine solche Konstellation sei hier nicht gegeben (Az.: 1 BvR 2314/12).