Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Sabbatical

Mehr Artikel zu diesem Tag

Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.

Nordrhein-Westfalen erlaubt Teilzeitarbeit im juristischen Vorbereitungsdienst

Nordrhein-Westfalen erlaubt Teilzeitarbeit im juristischen Vorbereitungsdienst

Künftig ist während des Referendariats in Nordrhein-Westfalen auch Teilzeitarbeit erlaubt. Ende Dezember 2021 ist das Gesetz zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit veröffentlicht worden. Danach haben ab dem 01.01.2023 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die Möglichkeit, ihren Dienst um 20% zu reduzieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind.

Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines "Sabbatjahrs" wegen Corona

Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines "Sabbatjahrs" wegen Corona

Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie sind regelmäßig kein Grund für den vorzeitigen Abbruch eines "Sabbatjahrs". Ein nach dem Gesetz erforderlicher besonderer Härtefall, in dem eine Fortsetzung nicht mehr zumutbar sei, liege nicht vor, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im Fall zweier freigestellter Lehrer, deren Weltreise wegen Corona nicht wie geplant zu Ende gebracht werden konnte.

Kein Regress des Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit einer Beamtin nach Hundebiss im Sabbatjahr
OLG Stuttgart

Kein Regress des Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit einer Beamtin nach Hundebiss im Sabbatjahr

Wird eine Beamtin während eines Freistellungsjahres wegen eines Hundebisses dienstunfähig, so hat das klagende Land als Dienstherr keinen Ersatzanspruch gegenüber dem Hundehalter für die im Zeitraum der Dienstunfähigkeit bezahlten Dienstbezüge. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.06.2018 hervor. Da die Beamtin in der fraglichen Zeit ohnehin keine Dienstleistungen zu erbringen gehabt habe, sei dem Dienstherren insoweit kein Schaden entstanden (Az.: 13 U 55/17). Das Landgericht Rottweil hatte zuvor dem Land Baden-Württemberg noch 7.000 Euro zugesprochen.

Sperrzeit wegen einem Sabbatjahr
LSG Sachsen

Sperrzeit wegen einem Sabbatjahr

SGB III § 159 1. Die Wahrnehmung eines „Sabbatjahres“ oder „Sabbatical“ oder einer Freistellung durch den Arbeitgeber stellt keinen wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses dar, auch dann nicht, wenn das körperliche oder seelische Wohlbefinden wieder hergestellt werden soll. 2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass die gesundheitlichen Gründe so schwerwiegend sind, dass es einem Arbeitnehmer nicht mehr zugemutet werden kann, am Beschäftigungsverhältnis festzuhalten. (Leitsätze des Verfassers) LSG Sachsen, Urteil vom 30.06.2016 - L 3 AL 130/14, BeckRS 2016, 72477

Mangels adäquater Vertretung kein Sabbatjahr für Schulleiter aus dem Hunsrück
OVG Koblenz

Mangels adäquater Vertretung kein Sabbatjahr für Schulleiter aus dem Hunsrück

Der beamtete Schulleiter einer kleinen Grundschule im Hunsrück ist mit seiner Klage auf eine Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell in der Berufungsinstanz gescheitert. Zwar sei ein Sabbatjahr auch für einen Schulleiter nicht generell ausgeschlossen, so das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil vom 23.06.2015. Voraussetzung sei aber eine adäquate Vertretung, die hier nicht gewährleistet sei (Az.: 2 A 11033/14.OVG).