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Geschlechtsneutrale Sprache

Mehr Artikel zu diesem Tag

Beschwerde gegen binäre Anredeform unzulässig
"Sehr geehrter Herr…"

Beschwerde gegen binäre Anredeform unzulässig

Eine nicht-binäre Person wehrte sich gegen eine männliche Anrede in Gerichtsschreiben. Das OLG Frankfurt lehnte ihren Antrag als unzulässig ab: Eine Anrede sei nur eine Höflichkeit und kein tauglicher Streitgegenstand auf diesem Rechtsweg.

"Geschäftsführer" und "Geschäftsführung" sind nicht dasselbe
Handelsregister gendert nicht

"Geschäftsführer" und "Geschäftsführung" sind nicht dasselbe

Eine städtische GmbH beantragte, dass der Begriff "Geschäftsführer" stattdessen als "Geschäftsführung" eingetragen werden sollte. Doch das Handelsregister kennt keine "moderne Sprache", meint das OLG Düsseldorf. Das generische Maskulinum reiche zur Gleichbehandlung aus.

Persönliches Nichterscheinen

Persönliches Nichterscheinen

Die Justizministerkonferenz hat bisher weitgehend unbemerkt ein heißes Eisen angepackt: No-Show-Klauseln. Neben der Gastronomie sehen inzwischen auch Praxen und Friseurgeschäfte Terminausfallpauschalen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die JuMiKo sieht hier eine gewisse Rechtsunsicherheit und regt gesetzgeberische Klarstellungen an. Das No-Show-Phänomen ist übrigens auch bei juristischen Veranstaltungen bekannt.

Richter ohne Rechtsschutz siegen vor dem EGMR
Justizreform in Polen

Richter ohne Rechtsschutz siegen vor dem EGMR

Polens Richterinnen und Richter konnten sich gegen die Entscheidung des Justizministers, sie früher zu verrenten, nicht gerichtlich wehren. Auch dass Frauen zudem noch fünf Jahre früher in die Zwangsrente geschickt werden sollten als Männer, verstieß laut EGMR gegen die EMRK. 

Nicht-binäre Person bekommt keine Entschädigung wegen Ungleichbehandlung

Nicht-binäre Person bekommt keine Entschädigung wegen Ungleichbehandlung

Die Klage einer nicht-binären Person auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Streit um die Besetzung einer Stelle als Gleichstellungsbeauftragte bleibt erfolglos. Die beklagte Hochschule durfte sich auf weibliche Bewerberinnen beschränken, stellt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen klar. Für einen Teil der Tätigkeiten sei das weibliche Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung. Dies gelte etwa, soweit es um sexuelle Belästigungen gehe, deren Hauptbetroffene Frauen seien.

Hamburg will Geschlechtervielfalt in JVAs stärker berücksichtigen

Hamburg will Geschlechtervielfalt in JVAs stärker berücksichtigen

Der Hamburger Senat hat am 23.08.2022 eine Neuregelung für den Umgang mit trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen im Justiz- und Maßregelvollzug beschlossen. Damit sollen die Rechte von Menschen gestärkt werden, die sich nicht in die Geschlechter "männlich" oder "weiblich" einordnen lassen.

Gemäß „des“ BGB?

Gemäß „des“ BGB?

Manches entdeckt man nur zufällig, etwa im Wortlaut des neuen § 327t BGB: „Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß der nach den §§ 327 und 327a vom Anwendungsbereich des Untertitels 1 erfassten Verbraucherverträge dienen, sind ergänzend die Vorschriften dieses Untertitels anzuwenden.“ Natürlich muss es nach deutscher Standardsprache im Dativ Plural „gemäß den“ heißen. Insbesondere Juristen sollten wissen, dass die typisch juristischen Präpositionen gemäß, laut und entsprechend den Dativ und nicht den Genitiv verlangen.

Geschlechtsneutrale Gesetzessprache

Geschlechtsneutrale Gesetzessprache

Der Diskurs um die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Sprache kann und muss notwendigerweise auch die Gesetzessprache erfassen, die in ihrem Inhalt und auch in ihrer Diktion ein Spiegel der gesellschaftlichen Ordnung ihrer Zeit ist. Dabei besteht Konsens, dass Gesetzessprache die Gleichstellung der Geschlechter zum Ausdruck bringen sollte (vgl. § 4 III BGleiG, § 42 V GGO). 

Gesetzentwurf mit weiblichen statt männlichen Formen

Gesetzentwurf mit weiblichen statt männlichen Formen

Das Bundesjustizministerium hat einen ungewöhnlichen Gesetzentwurf vorgelegt, der Feministinnen und Feministen in Deutschland freuen dürfte. Statt wie üblich in der männlichen Form etwa "Geschäftsführer", "Verbraucher" oder "Schuldner" zu schreiben, heißt es in dem Gesetz zum Insolvenzrecht durchweg "Geschäftsführerin", "Verbraucherin" und "Schuldnerin".

Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

Sachsen will seine Rechtssprache künftig geschlechtergerechter ausgestalten. Am 07.07.2020 beschloss das Kabinett, in Gesetzen und Rechtsverordnungen im Freistaat fortan nicht mehr nur die männliche Version zu verwenden. Damit setzt die schwarz-grün-rote Regierung ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um. Der Verein Deutsche Sprache kritisierte den Beschluss.