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Erziehung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Mutter nach Diebstahl durch Kinder als mittelbare Täterin verurteilt

Mutter nach Diebstahl durch Kinder als mittelbare Täterin verurteilt

Das Amtsgericht München hat eine 41-jährige Frau aus München wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, entwendete die Angeklagte gemeinsam mit drei ihrer insgesamt acht Kinder in einem Lebensmitteldiscounter in München einen Staubsauger, Nahrungsmittel, Haushaltsartikel und Kosmetikartikel im Gesamtwert von rund 150 Euro.

Eltern dürfen Aktivitäten ihrer Kinder in sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren

Eltern dürfen Aktivitäten ihrer Kinder in sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren

Mehrere Millionen Minderjährige sind bei Facebook, Instagram und Co. aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Aber auch wenn die Eltern Bescheid wissen, dürfen sie die Aktivitäten ihrer Kinder in den sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein (DAV) in einer Mitteilung vom 08.06.2017 hin.

Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf veganes Schulessen
VG Berlin

Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf veganes Schulessen

Auf ein veganes Mittagessen an Berliner Ganztagsschulen besteht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin kein Anspruch. Die Dritte Kammer lehnte deshalb die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine entsprechende Klage ab (Beschluss vom 09.05.2016, Az.: VG 3 K 503.15).

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs nimmt Arbeit auf

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs nimmt Arbeit auf

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von Kindern insbesondere in Heimen, Schulen und Familien hat am 03.05.2016 in Berlin offiziell ihre Tätigkeit aufgenommen. Der siebenköpfigen Kommission, die zunächst für drei Jahre eingesetzt ist, gehören Wissenschaftler, Psychologen und Juristen an sowie die frühere Bundesfamilienministerin Christine Bergmann.

Keine mehrfache Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten vor Januar 1992
VG Koblenz

Keine mehrfache Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten vor Januar 1992

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Beamtin abgewiesen, mit der sie für ihre im Jahr 1981 geborenen Drillinge insgesamt 18 Monate (sechs Monate je Kind) als ruhegehaltsfähige Dienstzeit geltend gemacht hatte. Das Gericht verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen, wonach für ein vor dem 01.01.1992 geborenes Kind die Zeit eines Erziehungsurlaubs bis zu dem Tag ruhegehaltsfähig ist, an dem das Kind sechs Monate alt wird. Das gelte auch, wenn in dieser Zeit mehrere Kinder erzogen würden. Gegen das Urteil vom 04.09.2015 (Az.: 5 K 316/15.KO) kann die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.