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Nordrhein-Westfalen konkretisiert Personalentwicklungskonzept seiner Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ein Etappenziel ist erreicht

Ein Jahr nach Inkraftsetzen des Personalentwicklungskonzepts treiben die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte mit dem Proberichter- und dem Fortbildungskonzept ihre Personalentwicklung weiter voran. Wie die Präsidentin des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Ricarda Brandts am 07.01.2016 mitteilte, befassen sich die Leitfäden speziell mit der Personalentwicklung der richterlichen Nachwuchskräfte und der Fortbildung aller Gerichtsangehörigen. Für diese Bereiche konkretisierten sie die allgemeinen Vorgaben des Personalentwicklungskonzepts.

Transparente Darstellung des Ablaufs der Proberichterzeit

Das Proberichterkonzept betrifft die Berufsrichter, die noch nicht auf Lebenszeit ernannt sind und bis dahin als "Richter auf Probe" eine in der Regel dreijährige Probezeit durchlaufen. Es stellt den gesamten Ablauf der Probezeit vom Dienstbeginn bis zur Lebenszeiternennung transparent dar. Der erste Teil des Konzepts befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Probezeit, der zweite Teil beschreibt Instrumente der Personalförderung. Das Fortbildungskonzept formuliert Anforderungen an eine zeitgemäße Fortbildung und ist ein Instrument für alle Mitarbeiter, sich über bestehende Fortbildungsmöglichkeiten zu informieren.