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LG Frankfurt hebt Haftbefehl gegen Terrorverdächtigen wegen "hoher Auslastung" auf

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Das Landgericht Frankfurt hat einen Haftbefehl gegen einen Terrorverdächtigen wegen "hoher Auslastung" aufgehoben. Der 32-jährige Syrer steht im Verdacht, eine "schwere staatsgefährdende Gewalttat" vorbereitet zu haben.

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt

"Im Moment ist die Kammer mit anderen Dingen befasst", sagte ein LG-Sprecher. Derzeit müssten zu viele Fälle bearbeitet werden, um eine Hauptverhandlung zu veranlassen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht, da sie die vom LG angegebenen Gründe für unzureichend hält.

LG betont: Gericht ist ausgelastet, aber nicht überlastet

Zuerst hatte der Sender "hr-info" berichtet, das Landgericht sei "überlastet". Das wollte der Gerichtssprecher so nicht bestätigen. "Zum Inhalt des Verfahrens sage ich nichts. Das Gericht ist aber ausgelastet, nicht überlastet. Das ist ein Unterschied." Der Betroffene habe keinen Tag in U-Haft verbracht. Dreimal wöchentlich musste er sich melden, um der U-Haft zu entgehen. Dagegen hatte er laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht verstoßen.