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Carsten Tegethoff neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht

Berufe mit Haltung

Der Rich­ter am Nie­der­säch­si­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Cars­ten Te­ge­t­hoff ist neuer Richter beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt. Dort gehört er ab sofort dem sechsten Re­vi­si­ons­senat an.

Lebenslauf

Te­ge­t­hoff wurde 1971 in War­burg ge­bo­ren. Nach Ab­schluss sei­ner ju­ris­ti­schen Aus­bil­dung war er zu­nächst als Rechts­an­walt tätig. Seine rich­ter­li­che Tä­tig­keit be­gann er im Ja­nu­ar 2000 am Ver­wal­tungs­ge­richt Würz­burg. Im No­vem­ber 2000 pro­mo­vier­te ihn die Ju­li­us-Ma­xi­mi­li­ans-Uni­ver­si­tät Würz­burg zum Dok­tor der Rech­te. Im Juli 2001 wech­sel­te er als Re­gie­rungs­rat zur Re­gie­rung von Un­ter­fran­ken. Im April 2003 wurde er zu­nächst als wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter an das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt und an­schlie­ßend als Rich­ter kraft Auf­trags an das Ver­wal­tungs­ge­richt Lüneburg ab­ge­ord­net.

Richter im sechsten Re­vi­si­ons­se­nat

Im Mai 2006 schloss sich seine Ver­set­zung an das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt unter Er­nen­nung zum Rich­ter am Ober­ver­wal­tungs­ge­richt an. Seit März 2011 war er an das Nie­der­säch­si­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ab­ge­ord­net. Das Prä­si­di­um des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts hat Te­ge­t­hoff dem 6. Re­vi­si­ons­se­nat zu­ge­wie­sen. Die­ser ist unter anderem für das Schul- und Hoch­schul­recht, das Prü­fungs­recht, das Rund­funk­recht, das Pres­se­recht, das Post­recht und das Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­recht, das Ei­sen­bahn­recht, das Ver­samm­lungs­recht, das Po­li­zei- und Ord­nungs­recht, das Recht der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den und Nachrich­ten­diens­te sowie das Staats­kir­chen­recht zu­stän­dig.

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