Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein soll aufgelöst werden. Wie der parlamentarische Pressedienst am 20.10.2016 berichtete, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10008) eingebracht.
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Beschäftigte wechseln zur Bundeszollverwaltung
Hintergrund ist, dass das Branntweinmonopolgesetz mit Ablauf des 31.12. 2017 außer Kraft tritt und das Branntweinmonopol zu diesem Termin vollständig abgeschafft wird. Die 20 Beschäftigten sollen in Zukunft in der Bundeszollverwaltung tätig sein.