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Eilantrag gescheitert

Ölförderung im Wattenmeer wieder erlaubt

Bohr- und Förderinsel
Über die Zukunft Bohr- und Förderinsel Mittelplate soll nun im Hauptsacheverfahren entschieden werden. © Aufwind-Luftbilder / Adobe Stock

Die Förderung von Erdöl im Nationalpark Wattenmeer ist umstritten. Die Deutsche Umwelthilfe geht vor Gericht dagegen vor. Bisher allerdings ohne Erfolg.

Im Streit um die Genehmigung zur Erdölforderung aus dem Erdölfeld Mittelplate hat das OVG heute in einem Eilverfahren entschieden. Mit einem Eilantrag wollte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Ölforderung auf der Bohr- und Förderinsel Mittelplate A im gleichnamigen Wattgebiet verhindern; zumindest so lange, bis über ihre Klage gegen die Betriebszulassung im Hauptsacheverfahren entschieden worden ist.

Das VG war dem Antrag der DUH nachgekommen. Das OVG Koblenz aber hat diesen Beschluss nun abgelehnt (Beschluss vom 12.05.2026 – 5 MB 5/26).

Die Erfolgsaussichten der Klage der DUH ließen sich im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen. Dies hänge von der Klärung komplexer rechtlicher Vorfragen ab, wie der Auslegung der Flora-Fauna-Habitat-Richtline (FFH-Richtlinie), des Bundesnaturschutzgesetzes und des Nationalparkgesetzes. Diese Prüfung sei dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten. Angesichts der komplexen Rechtslage habe der zuständige 5. Senat eine Folgenabwägung vorgenommen. Dabei überwiege das Interesse an einem vorläufigen Weiterbetrieb das Interesse an einer sofortigen Einstellung der Erdölförderung, so das Gericht.

"Erhebliche wirtschaftliche Folgen"

Aufgrund der technischen Komplexität der Förderanlage sei eine sofortige Stilllegung nicht möglich, sondern benötige einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Es bestehe die Gefahr von Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe und erschwerter Wiederanfahrprozesse. Darüber hinaus seien die wirtschaftlichen Folgen nicht nur für die Betreibergesellschaft, sondern auch für die mit der Förderung verbundenen Unternehmen und das Land Schleswig-Holstein und die gesamte Region erheblich. Es gehe um die Sicherung von circa 2.000 Arbeitsplätzen.

Außerdem habe das Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen können, dass es zu irreversiblen oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer kommen werde, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren fällt.

DUH hofft auf Hauptsacheverfahren

Die DUH gibt sich angesichts der Entscheidung kämpferisch. Man werde im Hauptsacheverfahren nachweisen, dass der Betrieb einer Ölplattform mitten im Nationalpark Wattenmeer eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordere, so Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Dem Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer müsse Vorrang vor fossilen Interessen und der umweltgefährdenden Ölförderung in diesem sensiblen Naturraum gegeben werden.

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. 

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