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Zu hohe Haftstrafe gegen Hoeneß-Erpresser

BGH hebt Urteil auf

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Die Strafe gegen den Erpresser von Uli Hoeneß muss neu festgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des mehrfach vorbestraften Täters zu drei Jahren und neun Monaten Haft als zu hoch auf. "Die Strafzumessung hält rechtlicher Überprüfung nicht stand", hieß es in einem BGH-Beschluss vom 19.05.2015 (Az.: 1 StR 200/15, BeckRS 2015, 10698).

Erpresser bei fingierter Geldübergabe gefasst

Der Angeklagte hatte gestanden, den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern vor dessen Haftantritt erpresst zu haben. In einem Drohbrief schrieb er, er könne den Haftverlauf von Hoeneß beeinflussen. Der Erpresser verlangte 215.000 Euro. Bei einer fingierten Geldübergabe wurde er gefasst. Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

LG München II muss erneut entscheiden

Die BGH-Richter hoben das Urteil des Landgerichts München II gegen den Mann wegen versuchter Erpressung jetzt teilweise auf und wiesen den Fall dorthin zurück. Das Gericht habe «eine Reihe von Erwägungen zulasten des Angeklagten angestellt, die sich als nicht tragfähig erweisen». Die Münchener Richter müssen die Strafe jetzt neu bemessen. Die Feststellungen zur Tat hielt der BGH ausdrücklich aufrecht. Zuerst hatte "Bild am Sonntag" von dem BGH-Beschluss berichtet.

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