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VG Trier

Seit 2013 erhobene Rundfunkbeiträge verfassungsgemäß

Schutz des Anwaltsberufs

Die seit 01.01.2013 erhobenen Rundfunkbeiträge sind verfassungsgemäß. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und sich damit der Ansicht des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (ZUM 2014, 687) angeschlossen (Urteil vom 27.08.2015, Az.: 2 K 1617/14.TR).

Kläger sieht in Beiträgen Steuer

Der Entscheidung liegt eine Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen zugrunde. Hierin wurde ausgeführt, die Erhebung von Rundfunkbeiträgen sei verfassungswidrig und als Steuer zu klassifizieren.

VG bekräftigt schon im Eilverfahren vertretene Ansicht

Schon im Eilverfahren hatte das VG dieser Ansicht des Klägers eine Absage erteilt, da keine Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren bestünden. In dem jetzt entschiedenen Hauptsacheverfahren hat das VG nach eingehender Überprüfung an dieser Auffassung festgehalten. Gegen das Urteil können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragen.