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VG Saarlouis

Kein Verwaltungsrechtsweg für Auskunftsverlangen des Finanzausschusses gegen das Finanzministerium zu Steuer-CD-Daten

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Für Rechtsstreitigkeiten, die sich gegen das Auskunftsverlangen des Finanzausschusses des saarländischen Landtages im Zusammenhang mit sogenannten Steuer-CD-Datensätzen richten, ist nicht der Vewaltungsrechtsweg eröffnet. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis in insgesamt sechs Klage- und Eilrechtsschutzverfahren entschieden und die Rechtssachen an das zuständige Finanzgericht verwiesen (Beschlüsse vom 05.04.2016, Az.: 3 K 106/16 und andere).

VG: Klagen auf Einsichtnahme in Akten der Finanzbehörden sind Abgabenstreitigkeiten

Nach Auffassung des Gerichts betreffen die Rechtsstreite Abgabenangelegenheiten, für die gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO der Finanzrechtsweg gegeben ist. Eine Abgabenangelegenheit liegt laut VG immer dann vor, wenn der Streitgegenstand des Rechtsstreits die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden betrifft. Dementsprechend handele es sich bei Klagen auf Einsichtnahme in die von Finanzbehörden geführten Akten oder auf Auskunft aus diesen Akten grundsätzlich ebenso um Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten wie bei Klagen, die sich dagegen wehren, dass die Finanzbehörde Einsicht gewährt oder Auskunft gibt. Das VG hat gegen seine Entscheidungen jeweils die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zugelassen.