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VG Minden

Kinderbetreuung in Ex-Bordell erlaubt

Codiertes Recht

Wo früher Freier ein und aus gingen, hat die ehemalige Bordellbetreiberin heute ein großes Spielzimmer eingerichtet. Wickeltische, Platz zum Toben, alles kindgerecht, wie ihr Anwalt betont. Seine Mandantin will in den Räumen, die vor etwas über einem Jahr noch ein privates Freudenhaus beherbergten, eine Kinderbetreuung einrichten – gegen den Willen der Stadtverwaltung im ostwestfälischen Bünde. Weil diese sich hartnäckig weigerte, die Genehmigung für die Tagesstätte zu erteilen, klagte die Frau. Am 08.01.2016 stellte das zuständige Verwaltungsgericht in Minden klar: Die Kinder können kommen. Die Sorge, die frühere Nutzung könne den Kleinen schaden, bezeichnete Richter Jürgen Diekmann als nicht nachvollziehbar. "Das sind Erwachsenengedanken. Dem Kind, das dort spielt, ist es doch egal, was da früher war.“

Stadt sieht Gefahr für Kinder durch Ruf des Gebäudes

Die Stadt hatte argumentiert, der Ruf des Gebäudes und seine Vergangenheit könnten die Kinder stigmatisieren. Mehr noch: Alte Internet-Einträge könnten Freier anlocken, die plötzlich vor der Tür stünden und schlimmstenfalls zudringlich würden. Tatsächlich: Wer im Internet nach der Adresse der geplanten Kinderbetreuung sucht, stößt neben vielen inzwischen ins Leere führenden Links auch auf Spuren der früheren Nutzung: Eine Prostituierte mit dem Namen Heidi preist auf einschlägigen Seiten in dem Haus "heiße Sachen" und ein üppiges Dekolleté an. Diskret gehe es in dem Freudenhaus zu, immer heimisch und das seit 25 Jahren, heißt es anderswo.

Anziehungskraft für Pädophile befürchtet

Doch diese Zeiten seien vorbei, betonte vor Gericht der Anwalt der nicht anwesenden Klägerin. Im Herbst 2014 war das rote Gewerbe abgemeldet worden, die einstige Bordellbetreiberin wagte den Neuanfang. Sie machte einen Kurs als Tagesmutter, betreute zunächst Kinder in deren Elternhäusern. Dann wollte sie auch den Neuanfang für ihr Haus, stellte einen Antrag, begann mit Renovierungsarbeiten. Im Mai 2016 dann die Ernüchterung: Auch aus Misstrauen, unter dem Dach könne der Prostitutionsbetrieb weitergehen, lehnte die Stadt ab. Es gehe dabei nicht um die persönliche Eignung der Klägerin als Tagesmutter: "Ihre Qualifikation ist unstrittig", bestätigte die Vertreterin der Stadt vor Gericht. Allein die Örtlichkeit verursacht Ängste der Verwaltung: Als Kindertagesstätte gekennzeichnet, könnte das über Bünde hinaus bekannte Bordell gar Pädophile anlocken, so die Befürchtung.

VG sieht keine Gefahr für Kinder

Dieser Argumentation folgten die Richter nicht: Trotz der verruchten Internet-Werbung führten die dort ausgewiesenen Telefonnummern schon lange ins Leere. "Dass dort ein Freier auftaucht, halten wir für ausgeschlossen." In dem Gewerbe sei eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme üblich. Und ein Schild und Spielgeräte im Garten könnten zusätzlich klar machen: "Hier werden Kinder betreut, keine Männer mehr", sagte der Richter.