Kein Grundsteuererlass bei umbaubedingter Ertragsminderung

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Kein Grundsteuererlass bei umbaubedingter Ertragsminderung. beck-aktuell, 22.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182896)
Ein Immobilieneigentümer kann bei umbaubedingtem Leerstand und einer damit einhergehenden Minderung des Rohertrags keinen Grundsteuererlass beanspruchen, da er die Ertragsminderung im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidung willentlich in Kauf genommen und damit zu vertreten hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 11.12.2015 entschieden (Az.: 5 K 475/15).
Stadt: Kein Erlass der Grundsteuer wegen Leerstandes
Der Eigentümer einer ehemals als Gewerbeimmobilie genutzten Liegenschaft begehrte einen Teilerlass der Grundsteuer. Das Objekt war letztmalig 2003 vermietet. Nach mehrjährigem Leerstand entschloss der Kläger sich zum Umbau der Immobilie zu Wohneinheiten. Im Zuge dessen beantragte er für das Jahr 2013 den Erlass der Grundsteuer. Die Immobilie stehe wegen des Umbaus voraussichtlich erst Ende 2013 beziehungsweise Anfang 2014 wieder zur Vermietung zur Verfügung. Den Erlass-Antrag lehnte die beklagte Stadt ab. Der mit dem Umbau zwangsläufig verbundene Leerstand falle in den Risikobereich des Eigentümers. Dies gelte in besonderem Maße dann, wenn ihm – wie hier – die Schwierigkeiten der wirtschaftlichen Verwertung bereits beim Erwerb vor Augen gestanden hätten.
VG Koblenz: Kläger hat Minderung des Rohertrags zu vertreten
Das VG Koblenz hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass lägen im Fall des Klägers nicht vor. Ein Teilerlass der Grundsteuer setze unter anderem voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten habe. Davon sei hier für das Steuerjahr 2013 nicht auszugehen. Vielmehr habe der Kläger selbst durch ein ihm zurechenbares Verhalten die Ursache für die Ertragsminderung herbeigeführt.
Unternehmerische Motive nicht berücksichtigungsfähig
Sie beruhe auf seiner eigenen wirtschaftlichen Entscheidung, die Nutzung des Objekts von einer Gewerbeimmobilie in eine Wohnimmobilie zu ändern. Damit habe er für den Zeitraum des Umbaus die Ertragsminderung willentlich in Kauf genommen. Dass dem eine möglicherweise sinnvolle unternehmerische Entscheidung zugrunde gelegen habe, sei für die Frage des Grundsteuererlasses nicht berücksichtigungsfähig. Dies folge insbesondere aus dem Umstand, dass es sich bei der Grundsteuer gerade nicht um eine Ertrags-, sondern um eine Objektsteuer handele.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Koblenz
- Urteil vom 11.12.2015
- 5 K 475/15
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Kein Grundsteuererlass bei umbaubedingter Ertragsminderung. beck-aktuell, 22.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182896)



