Eingefangene "Streunerkatzen" sind keine Fundtiere

Zitiervorschlag
Eingefangene "Streunerkatzen" sind keine Fundtiere. beck-aktuell, 08.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179566)
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage einer Frau abgewiesen, die "Streunerkatzen" einfangen und im Tierheim behandeln ließ und dafür von der Gemeinde Aufwendungsersatz begehrte. Insbesondere bestehe kein Anspruch nach dem Fundrecht des BGB, da es sich schon deshalb nicht um Fundtiere gehandelt habe, weil die Katzen hätten eingefangen werden müssen. Das VG hat die Berufung zugelassen (Urteil vom 02.03.2016, Az.: 4 K 84/15.GI).
Klägerin begehrt von Gemeinde Ersatz von Aufwendungen für "Streunerkatzen"
Die Klägerin ließ 2014 mehrere auf einem verlassenen Gehöft in einem Alsfelder Stadtteil lebende Katzen, um die sich niemand kümmerte, einfangen und im Tierheim Alsfeld behandeln, kastrieren und chippen. Sie hielt dies für erforderlich, weil der Zustand der Katzen aus ihrer Sicht schlecht war. Ihr entstanden für die Maßnahmen Kosten in Höhe von 1.215,59 Euro. Diesen Betrag klagte sie gegen die Stadt Alsfeld mit der Begründung ein, ihr stehe ein Aufwendungsersatzanspruch zu, weil sie mit der Unterbringung und Behandlung der Tiere im Tierheim eine Aufgabe der Gemeinde wahrgenommen habe.
VG verneint Aufwendungsersatzanspruch – Katzen hier keine Fundtiere
Das VG hat die Klage abgewiesen. Bei den Katzen habe es sich nicht um Fundtiere gehandelt, so dass der Klägerin kein Aufwendungsersatzanspruch nach dem Fundrecht des BGB zustehe. Eine Katze könne nur dann als Fundtier qualifiziert werden, wenn sie entweder an einem für Katzen ungewöhnlichen Ort oder einem fremden Ort oder in hilfloser Lage vorgefunden werde. Dies sei hier nicht der Fall. Schon die Tatsache, dass die Katzen hätten eingefangen werden müssen, um in ihren Besitz zu gelangen, belege, dass es sich nicht um Fundtiere gehandelt habe. Die Klägerin habe auch keinen Ersatzanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Gießen
- Urteil vom 02.03.2016
- 4 K 84/15.GI
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Eingefangene "Streunerkatzen" sind keine Fundtiere. beck-aktuell, 08.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179566)



