Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
VG Bremen

Vorlage an BVerfG zum Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe in Bremischen Häfen

Klageindustrie

Das Bundesverfassungsgericht soll zum Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe in Bremischen Häfen entscheiden. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 09.07.2015 hervor. In dem zugrundeliegenden Verfahren geht es um die Klagen dreier Unternehmen auf Feststellung, dass der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Bremischen Häfen keiner Genehmigungspflicht unterliegt. Das VG zweifelt insbesondere an der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes (Az.: 5 K 171/13).

Klageverfahren ausgesetzt

In der mündlichen Begründung des Beschlusses hob das Gericht unter anderem darauf ab, dass es einen Verstoß gegen die grundgesetzliche Gesetzgebungskompetenzordnung sehe, da die im Streit stehende Regelung den Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie betreffe und es sich nicht um eine rein widmungsrechtliche Regelung handele. Der Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie sei nach Art. 71, 73 Abs. 1 Nr. 14 GG ausschließlich dem Bundesgesetzgeber vorbehalten. Außerdem und zugleich verstoße die Regelung gegen den Grundsatz der Bundestreue, der eine Umgehung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch Landesrecht verbietet. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit sei für die erhobenen Feststellungsklagen entscheidungserheblich. Für die Dauer des Verfahrens vor dem BVerfG wird das Klageverfahren ausgesetzt.