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USA

Oberster US-Gerichtshof mischt sich nicht in Googles Projekt zur Digitalisierung von Büchern ein

Ein Etappenziel ist erreicht

Google hat in den USA einen wichtigen Etappensieg für sein seit Jahren umstrittenes Projekt zur Digitalisierung von Büchern eingefahren. Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 18.04.2016 einen Einspruch der amerikanischen Autorenvereinigung gegen die Entscheidung eines Berufungsgerichts abgewiesen, das Googles Vorhaben für rechtens erklärt hatte. Damit bleibt dieses Urteil in Kraft und Google kann weiterhin Bücher einscannen und ihre Inhalte abschnittweise auf seiner Suchmaschine einsehbar machen.

Google digitalisierte Millionen von Büchern

Der Internet-Konzern hatte 2004 damit begonnen, Millionen von Büchern zu digitalisieren und durchsuchbar zu machen. Bei den Suchergebnissen werden nicht die ganzen Buchtexte angezeigt, sondern nur knappe Auszüge mit den Fundstellen. Im Jahr 2005 klagte die Autorenvereinigung "Authors Guild" gegen den Konzern. Die US-Autoren sahen in dem Vorgehen von Google eine Verletzung des Urheberrechts. Ein Berufungsgericht entschied 2015 aber, dass das Einscannen der Bücher und das Vorgehen von Google keinen Verstoß darstellten. Der Internet-Konzern soll inzwischen rund 20 Millionen Werke digitalisiert haben. Mit der Entscheidung des US-Gerichtshofs wird das Urteil des Berufungsgerichts rechtskräftig.

Entscheidung stärkt Prinzip des "Fair Use"

Mit der Entscheidung wird in den USA auch das Prinzip des "Fair Use" gestärkt, das die Nutzung von Werken Dritter auch ohne deren Zustimmung erlaubt. Allerdings setzt "Fair Use" voraus, dass die ursprüngliche Verwertung eines Werkes nicht bedroht wird, die Nutzung von öffentlichem Interesse ist und aus dem "Zitat" gleichsam durch Transformation ein neues Werk entsteht. Mit der Klage wurde geprüft, ob die Digitalisierung bei Google Books noch unter das Prinzip des "Fair Use" fällt.

Suchergebnisse zeigen nur Ausschnitte der Werke an

Da Google nur Ausschnitte der Werke anzeigt, sahen die Richter die ursprüngliche Verwertung gewahrt und folgten nicht der Argumentation der "Authors Guild", dass sich jemand ein Buch "zusammengoogeln" kann und deshalb auf den Kauf verzichtet. Google blendet keine Anzeigen neben den Inhalten ein und nutzt die digitalisierten Texte nur als weitere Suchmaschinen-Funktion. Google hatte sich mit den amerikanischen Verlegern 2012 bereits in einem Vergleich geeinigt. Seitdem zeigt Google nur noch bis zu 20% eines Textes an und verkauft die Digitalversionen der Bücher teilweise in seinem Play Store.

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