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US-Gericht

Microsoft gewinnt Streit gegen Behörden um Zugriff auf E-Mail-Daten in Irland

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Daten von Kunden amerikanischer Unternehmen, die außerhalb der USA gespeichert werden, sind nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts vor dem direkten Zugriff amerikanischer Behörden geschützt. Die Richter stellten sich in dem Streit zwischen Microsoft und der US-Regierung um Kunden-E-Mails, die in Irland lagern, auf die Seite des Software-Konzerns.

Vorinstanz: Richterliche Erlaubnis aus den USA ausreichend

US-Ermittler wollten auf den Inhalt von E-Mails mit einer richterlichen Erlaubnis aus den USA zugreifen. Ein Gericht in New York unterstützte sie im vergangenen Jahr hierbei. Begründung: Als Teil eines US-Konzerns müsse sich die irische Microsoft-Tochter an die Aufforderung halten. Microsoft zog dagegen vor ein Berufungsgericht - und das kippte nun die Entscheidung der vorherigen Instanz, wie aus dem Urteil vom 14.07.2016 hervorgeht.

Berufungsgericht: US-Recht kann so nicht auf Irland ausgeweitet werden

Zur Begründung hieß es, US-Recht könne nicht auf diese Weise außerhalb der USA angewendet werden. Es war ein wegweisender Streit für den Datenschutz bei US-Unternehmen. Sie waren nach den Snowden-Enthüllungen über ausufernde Überwachung durch US-Geheimdienste verstärkt dazu übergegangen, Daten von Kunden direkt im skeptischen Europa zu speichern. Microsoft sicherte sich für den Fall einer Niederlage bereits mit einem Modell ab, bei dem die Daten in Rechenzentren der Deutschen Telekom gelagert werden.

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