BGH bestätigt Totschlags-Urteil

Zitiervorschlag
BGH bestätigt Totschlags-Urteil. beck-aktuell, 13.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193661)
Aus Liebe am Strand wurde tödliche Gewalt: Jäh endete im Sommer 2013 das Leben einer 23-jährigen Studentin auf der Nordseeinsel Juist. Ihre Familie scheiterte am 13.05.2015 mit dem Versuch, den Täter wegen Mordes hinter Gitter zu bringen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies ihre Revision gegen des Urteil des Landgerichts Aurich zurück. Rechtskräftig ist damit eine Strafe von sieben Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags. Die Mutter reagierte im Gerichtssaal mit Kopfschütteln auf die Entscheidung des BGH (Az.: 3 StR 460/14).
Keine unmittelbaren Zeugen
„Natürlich sehen wir, dass nahe Angehörige durch den Tod der Tochter, der Schwester schwer getroffen sind“, sagte der Vorsitzende Richter des Dritten Strafsenats, Jörg-Peter Becker. Enttäuschung und Verbitterung über ein nicht den Erwartungen entsprechendes Urteil seien verständlich. Der BGH sei aber an die juristischen Vorgaben gebunden und habe eine Beweislage prüfen müssen, wie sie oft bei Tötungsdelikten anzutreffen sei, bei denen es keine unmittelbaren Zeugen des Geschehens gebe.
Studentin erstickte
„Es wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht, dann kam es zum Streit“, fasste Becker die Tatrekonstruktion des LG Aurich zu der lauen Sommernacht vom 25.07.2013 zusammen. Es sei zu einem Gerangel im Sand gekommen, schließlich habe der 24-jährige Täter den Kopf der jungen Frau in den Sand gedrückt. Die Studentin erstickte. Beide hatten auf der Insel gearbeitet und vor dem Treffen am Strand in einem Club Alkohol getrunken.
Auch Revision des Angeklagten erfolglos
Richter Becker legte dar, dass der BGH keine Anhaltspunkte für eines der Mordmerkmale Grausamkeit, Heimtücke oder niedrige Beweggründe habe feststellen können. Die Beweiswürdigung des LG Aurich weise keine Rechtsfehler auf. Der Dritte Strafsenat des Karlsruher Gerichts wies auch die Revision des Angeklagten zurück: Er hatte – unter anderem wegen verminderter Steuerungsfähigkeit – ein geringeres Strafmaß erreichen wollen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Urteil vom 13.05.2015
- 3 StR 460/14
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BGH bestätigt Totschlags-Urteil. beck-aktuell, 13.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193661)



