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LG Bonn

CDU lässt Gründung eines bayerischen Landesverbandes verbieten

Berufe mit Haltung

Die Bundes-CDU hat nach einem Medienbericht per einstweiliger Verfügung die ungewollte Gründung eines CDU-Landesverbandes in Bayern gerichtlich untersagen lassen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (21.10.2016) stimmte das Bonner Landgericht einem von den Anwälten der Partei geforderten Erlass zu, wonach der 57-jährige Michael Kosmala aus Bayern nicht mehr im Internet zum Aufruf eines CDU-Verbandes in Bayern aufrufen darf. Das ehemalige CSU-Mitglied Kosmala hatte sich dort als "designierter Vorsitzender" einer "CDU in Bayern e.V. in Gründung" präsentiert.

Berufung auf Namens- und Markenrechte

Nach Ansicht der CDU-Juristen greift Kosmala mit seinem Aufruf "in rechtswidriger Weise in die Namens- und Markenrechte" der CDU sowie "in deren Selbstorganisationsrecht" ein. Zudem erwecke er "den falschen Eindruck als sei er in irgendeiner Weise legitimiert", einen CDU-Verband zu gründen.

Verärgerung über CSU-Flüchtlingskurs

Kosmala hatte erstmals Anfang März 2016 im Internet zur Gründung einer CDU in Bayern aufgerufen. Seinen Angaben zufolge hat er inzwischen die Adressen von etwa 1000 Interessierten. Er sei vor allem über die Flüchtlingspolitik der CSU verärgert und unterstütze den Kurs von CDU-Chefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Ordnungsgeld bei Missachtung der gerichtlichen Verfügung

Sollte sich Kosmala nicht an die Verfügung des Gerichtes halten, drohe ihm ein Ordnungsgeld von "bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren", schreibt die Zeitung. Aufgeben will Kosmala aber wohl nicht. "Notfalls gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht", sagte er der Zeitung.

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