Vertragsfußballspieler stehen unter Unfallversicherungsschutz

Zitiervorschlag
Vertragsfußballspieler stehen unter Unfallversicherungsschutz. beck-aktuell, 07.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173466)
Ein Fußballspieler, der gemäß der Spielordnung des DFB als Vertragsspieler für seinen Verein spielt, steht auch dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn er als Vergütung (bei wöchentlich etwa 35 Stunden) nur den Mindestbetrag von 250 Euro erhält. Diese Ansicht vertritt das Sozialgericht Trier unter Hinweis auf das Ergebnis einer Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutscher Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 18.11.2015. In der Sache musste das SG nicht mehr entscheiden, da die beklagte Berufsgenossenschaft den Klageanspruch nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts anerkannte (Az.: S 5 U 141/15).
Bei Spiel verletzter Vertragsfußballer begehrt Feststellung eines Arbeitsunfalls
Der Kläger war aufgrund eines Arbeitsvertrages entsprechend der Spielordnung des DFB als Vertragsspieler bei dem beigeladenen Fußballverein beschäftigt. Bei einem Punktspiel erlitt er eine (erneute) Ruptur des vorderen Kreuzbandes. Der beklagte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lehnte die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab, weil es an einer dem Versicherungsschutz unterfallenden Tätigkeit fehle. Der Kläger habe nicht in einem erforderlichen Beschäftigungsverhältnis gestanden, denn die bezogene monatliche Vergütung von 250 Euro stehe nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum zeitlichen Aufwand von etwa 35 Stunden im Monat. Als angemessen sei nur eine Vergütung von mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu erachten. Insofern beruhe auch der Mindestlohn auf vergleichbaren Erwägungen. Nach diesen Maßstäben sei nur ein Unfall im unversicherten Freizeitsport anzunehmen. Dagegen klagte der Fußballer.
SG bejaht Arbeitsunfall
Das SG hat der Klage stattgegeben und das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bejaht. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts komme es auf die Entgelthöhe nicht entscheidend an. Es bedürfe auch keiner Entscheidung zu der in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) vertretenen Auffassung der Bundesregierung und der Sportverbände, wonach Vertragsamateure als "ehrenamtlich Tätige" vom Anwendungsbereich des MiLoG ausgenommen seien. Denn in Kenntnis dieser Auffassung hätten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch die Bundesagentur für Arbeit in einem erneuten Besprechungsergebnis vom 18.11.2015 ihre schon bisher vertretene Auffassung bekräftigt, dass bei Überschreiten der Steuerfreigrenze von 200 Euro monatlich (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG) von der Ausübung einer sozialversicherungsrechtlich relevanten Beschäftigung auszugehen sei. Mithin habe auch der Kläger im Unfallzeitpunkt eine dem Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unterfallende Tätigkeit ausgeübt.
Unfallversicherungsschutz hier auch unter dem Aspekt der Formalversicherung gegeben
Laut SG war im konkreten Fall ein Klageerfolg zudem noch unter dem Gesichtspunkt der Formalversicherung gegeben, nachdem die Beklagte den Kläger mit Schreiben vom 21.10.2014 ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen habe und diese verbindliche Feststellung erst nach Eintritt des Unfalls (rückwirkend) wieder habe ändern wollen.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Vertragsfußballspieler stehen unter Unfallversicherungsschutz. beck-aktuell, 07.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173466)



