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SG Dortmund

Verurteiler Internetbetrüger erhält keine Umschulung zum Automobilkaufmann

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt einer Umschulung zum Automobilkaufmann können für einen wegen Internetbetruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Arbeitslosen mit der Begründung abgelehnt werden, dass er in dem Umschulungsberuf wegen der Verurteilung voraussichtlich keine dauerhafte Anstellung finden werde. Dies hat das Sozialgericht Dortmund mit Beschluss vom 18.05.2015 im Fall eines gelernten Kraftfahrzeugmechanikers aus Bergkamen entschieden (Az.: S 35 AL 256/15 ER).

Agentur für Arbeit lehnt Umschulung nach Verurteilung ab

Der Mann war wegen gewerbsmäßigen Betruges nach dem Angebot nicht vorhandener Waren auf eBay im August 2014 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Agentur für Arbeit Hamm lehnte eine ebenfalls im August 2014 beantragte Umschulung zum Automobilkaufmann im Berufsförderungswerk Dortmund ab, weil es an einer Eignung des Antragstellers für die Umschulung im kaufmännischen Bereich fehle.

Negative Rückschlüsse auf Zuverlässigkeit als Automobilkaufmann

Den hiergegen bei dem SG Dortmund gestellten Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz hat das Gericht jetzt abgelehnt. Die erforderliche Eignung des Rehabilitanden für die konkrete Maßnahme setze voraus, dass er durch sie auf Dauer beruflich eingegliedert werden könne. Daran fehle es im Fall des Antragstellers, da er die Vorstrafe potentiellen Arbeitgebern jedenfalls auf Nachfrage angeben müsse. Denn seine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges lasse negative Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit als Automobilkaufmann zu. Zudem sei die aktuelle Verurteilung wie bereits frühere Verurteilungen des Antragstellers in sein polizeiliches Führungszeugnis aufzunehmen.