Berufsgenossenschaft zahlt nicht für Sturz in Kantine einer Reha-Klinik

Zitiervorschlag
Berufsgenossenschaft zahlt nicht für Sturz in Kantine einer Reha-Klinik. beck-aktuell, 10.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179451)
Stürzt ein Versicherter in der Kantine einer Klinik, in der er Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, handelt es sich in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht Aachen mit Urteil vom 15.01.2016, entschieden. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn die Einnahme der Mahlzeiten in der Kantine ärztlich "zwingend" vorgeschrieben oder aus medizinischen Gründen erforderlich sei (Az.: S 6 U 284/14).
Sturz in der Nähe der Essenausgabe
Die Aachener Richter wiesen damit die Klage eines Versicherten ab, die dieser gegen die zuständige Berufsgenossenschaft erhoben hatte. Der Mann war in der Kantine der Reha-Klinik in der Nähe der Essensausgabe aus seinem Elektrorollstuhl gestürzt und hatte sich eine Sprunggelenksfraktur zugezogen.
Nahrungsaufnahme von ansonsten versichertem Aufenthalt in Klinik ausgenommen
Der Bereich der Nahrungsaufnahme betreffe eigene Belange und stehe in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem ansonsten versicherten Aufenthalt in der Reha-Klinik, so das Gericht. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Einnahme von Mahlzeiten in der Kantine von der Klinikleitung ausdrücklich empfohlen worden war, damit die Patienten am sozialen Leben in der Klinik teilhaben.
Kein innerer Zusammenhang zu Klinikaufenthalt
Ein innerer Zusammenhang, der Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist, sei erst anzunehmen, wenn die Einnahme der Mahlzeiten in der Kantine ärztlich "zwingend" vorgeschrieben oder aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Dies sei der Fall bei der Einnahme spezieller Krankenkost, etwa in einer auf die Therapie gastroenterologischer Leiden ausgerichteten Klinik. Ein solcher Ausnahmefall sei beim Kläger aber nicht gegeben, denn die aus sozialen Gründen motivierte Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen reiche hierfür nicht aus. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.
- Redaktion beck-aktuell
- SG Aachen
- Urteil vom 15.01.2016
- S 6 U 284/14
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Berufsgenossenschaft zahlt nicht für Sturz in Kantine einer Reha-Klinik. beck-aktuell, 10.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179451)



