Berufungsgericht verurteilt Ex-Sprinter Pistorius wegen Mordes

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Berufungsgericht verurteilt Ex-Sprinter Pistorius wegen Mordes. beck-aktuell, 03.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183966)
Ein südafrikanisches Berufungsgericht hat ein schärferes Urteil gegen den früheren Sprint-Star Oscar Pistorius gesprochen. Die vorherige Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei falsch gewesen, sagte Richter Eric Leach am 03.12.2014 in Bloemfontein zur Begründung. Wörtlich erklärte er, Pistorius habe sich mit der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 des "Mordes" schuldig gemacht. Nach deutschem Recht entspricht dies am ehesten dem Tatbestand des Totschlags.
In der Regel mindestens 15 Jahre Haft
In Südafrika steht auf "Murder" eine Strafe von mindestens 15 Jahren Haft. Nur unter besonderen mildernden Umständen könnte das Gericht der ersten Instanz, das im Jahr 2016 auch das neue Strafmaß festlegen soll, eine geringere Strafe als 15 Jahre verhängen.
Hausarrest, dann wieder Gefängnis
Bis zur Verhängung der neuen Strafe dürfte der 29-Jährige zunächst weiter unter Hausarrest in der Villa seines Onkels in Pretoria bleiben. Pistorius war 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Verkündung des neuen Strafmaßes könnte Pistorius wieder ins Gefängnis Kgosi Mampuru II in der Hauptstadt Pretoria zurückkehren.
Pistorius will Einbrecher hinter Tür vermutet haben
Der unterhalb der Knie amputierte Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Der frühere Sportler beteuerte stets, einen Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Berufungsgericht verurteilt Ex-Sprinter Pistorius wegen Mordes. beck-aktuell, 03.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183966)



