Rechtmäßige Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Köln/Bonn

Zitiervorschlag
Rechtmäßige Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Köln/Bonn. beck-aktuell, 22.09.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/67056)
Die Auswahl des Dienstleisters für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Köln/Bonn durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Dass die Ausschreibung der Konzession durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH als Betreiberin des Flughafens erfolgt sei, obwohl diese selbst Bodenabfertigungsdienste am Flughafen erbringe, sei nicht zu beanstanden.
Unterlegener Bewerber klagte
Nach turnusgemäßer Neuausschreibung der Konzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2020 hatten sich vier Unternehmen an dem Auswahlverfahren beteiligt. Ein unterlegener Bewerber hat gegen die Auswahlentscheidung des Verkehrsministeriums zugunsten eines Bewerbers Klage erhoben. Die Klage hatte keinen Erfolg.
OVG: Ausschreibung durfte durch Flughafenbetreiberin erfolgen
Laut OVG ist die Auswahlentscheidung ist rechtmäßig und verletzt nicht die Rechte des Mitbewerbers. Das Auswahlverfahren sei nicht zu beanstanden. Es sei sowohl mit der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung als auch mit dem EU-Recht vereinbar, dass die Ausschreibung der Konzession durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH als Betreiberin des Flughafens erfolgt sei, obwohl diese selbst Bodenabfertigungsdienste am Flughafen erbringe. Dies widerspreche nicht dem Gebot eines sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Auswahlverfahrens.
Auswahlkriterien und Auswahlentscheidung nicht zu beanstanden
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Münster
- Urteil vom 21.09.2022
- 20 D 299/20.AK
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Rechtmäßige Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Köln/Bonn. beck-aktuell, 22.09.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/67056)



