OVG Bautzen untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon

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OVG Bautzen untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon. beck-aktuell, 14.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183421)
Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat Sonntagsarbeit bei Amazon in Leipzig am dritten und vierten Advent untersagt. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung am 13. und 20.12.2015 lägen nicht vor, teilte das OVG am 11.12.2015 mit (Az.: 3 B 369/15). Damit setzte sich die Gewerkschaft ver.di mit ihrem Widerspruch gegen die Sonntagsarbeit durch. Zudem rief ver.di wieder zu Streiks im Weihnachtsgeschäft auf. Am 11.12.2015 beteiligten sich den Angaben zufolge rund 450 Beschäftigte.
Amazon: Arbeit an Sonntagen ohnehin Freiwilligen vorbehalten
"Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis", sagte eine Amazon-Sprecherin am Abend des 11.12.2015 mit Blick auf die Gerichtsentscheidung. Auswirkungen auf den Endspurt im Weihnachtsgeschäft werde dies aber nicht haben. "Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass ihre Weihnachtsgeschenke pünktlich ankommen." So hätten in Leipzig an Sonntagen ohnehin nur Freiwillige gearbeitet.
OVG: Zusatzbedarf durch Einstellung weiterer Mitarbeiter decken
Die Landesdirektion Sachsen hatte die Sonntagsarbeit im Advent bei Amazon bewilligt, woraufhin ver.di vor Gericht gezogen war. Vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz war die Gewerkschaft noch gescheitert. Das OVG beschloss nun aber, dass die Beschäftigung von bis zu 3.000 Arbeitnehmern an den Adventssonntagen unrechtmäßig ist. Der US-Onlinehändler habe den Antrag mit einer stark erhöhten Auftragssteigerung im Weihnachtsgeschäft begründet, teilte das Gericht mit. Sonntagsarbeit sei aber nur zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens gerechtfertigt. Mehr Bestellungen gebe es jedes Jahr im Weihnachtsgeschäft. Es sei nicht ersichtlich, warum Amazon den Zusatzbedarf nicht durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter abdecken könne.
Ver.di will mit Streiks Anerkennung des Tarifvertrags für den Einzel- und Versandhandel erreichen
Ver.di will mit Streiks weiter Druck auf Amazon machen. Am 11.12.2015 gab es auch Ausstände in Bad Hersfeld (Hessen), Graben (Bayern) sowie an den nordrhein-westfälischen Standorten Werne und Rheinberg. Die Gewerkschaft fordert die Anerkennung des Tarifvertrags für den Einzel- und Versandhandel, der US-Konzern lehnt Verhandlungen darüber strikt ab.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- OVG Bautzen
- Urteil
- 3 B 369/15
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OVG Bautzen untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon. beck-aktuell, 14.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183421)



