Guerilla-Corona-Impfungen an Flughafen sind neu zu verhandeln

Zitiervorschlag
Guerilla-Corona-Impfungen an Flughafen sind neu zu verhandeln. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 11.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207361)
Zu Beginn der Corona-Pandemie warteten viele Menschen sehnsüchtig auf eine Impfung. Eine umstrittene Impfaktion am Lübecker Flughafen mit einem nicht zugelassenen Impfstoff beschäftigt deshalb bis heute die Justiz.
Das OLG Schleswig hat den Freispruch eines 79-jährigen Mediziners im Zusammenhang mit einer umstrittenen Corona-Impfaktion am Lübecker Flughafen im Jahr 2021 aufgehoben (Entscheidung vom 07.10.2026 – 1 ORs 4 SRs 65/26). Der Fall muss nun erneut vor einer anderen Strafkammer des LG Lübeck verhandelt werden.
Dem Gründer eines Labordiagnostik-Unternehmens wird vorgeworfen, während der Pandemie einen nicht zugelassenen Impfstoff an zwei Ärzte weitergegeben zu haben, die diesen anschließend an Impfwillige verabreichten. Das AG Lübeck hatte ihn deshalb 2024 wegen des vorsätzlichen Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Fertigarzneimittels zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Das LG sprach den Mann in der Berufung frei. Unter anderem fehlte es den LG-Richtern an der für ein "Inverkehrbringen" erforderlichen Verfügungsgewalt der Ärzte. Denn diesen seien bereits fertig aufgezogene Spritzen zur sofortigen Impfung an Ort und Stelle übergeben worden.
Nach Auffassung des OLG weist das Berufungsurteil jedoch mehrere Rechtsfehler auf. So habe das LG schon nicht ausreichend geklärt, ob es sich bei dem verwendeten Präparat um ein bedenkliches Arzneimittel gehandelt habe. Zudem habe es einen falschen Maßstab bei der Frage angelegt, ob der Impfstoff in den Verkehr gebracht wurde, indem es eine Verfügungsgewalt der eingebundenen Impfärzte verneint habe. Schließlich habe die Strafkammer nicht hinreichend geprüft, ob durch die Impfungen auch eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung in Betracht komme – etwa weil die Wirksamkeit der Einwilligungen der Geimpften zweifelhaft gewesen sein könnte. Daher hat das OLG den Freispruch des LG auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Offen ist danach, ob der Angeklagte letztlich zu verurteilen oder freizusprechen ist. Dies muss jetzt eine andere Strafkammer das LG Lübeck in dem erneuten Berufungsverfahren entscheiden.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- OLG Schleswig-Holstein
- Entscheidung vom 07.10.2026
- 1 ORs 4 SRs 65/26
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Guerilla-Corona-Impfungen an Flughafen sind neu zu verhandeln. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 11.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207361)



