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OLG Frankfurt rügt Flughafenverfahren für abgelehnte Asylbewerber

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Abgelehnte Asylbewerber dürfen nur noch mit richterlicher Genehmigung im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am 07.04.2016 veröffentlichten Beschluss vom 03.03.2016 entschieden (Az.: 20 W 9/15).

Unterkunft im Transitbereich

Das sogenannte Flughafenverfahren ist schon seit Jahren umstritten. Flüchtlinge, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen, dürfen demnach nicht einreisen. Sie müssen im Transitbereich bleiben. Meist handelt es sich um Menschen, die ohne gültigen Pass unterwegs sind. Über deren Asylanträge wird entschieden, solange sie noch in einer Unterkunft im Transitbereich sind.

Festhalten im Transitbereich nach Asylablehnung rechtswidrig

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 ist das kein unerlaubter Freiheitsentzug. Nach dem jetzt veröffentlichen Beschluss des Oberlandesgerichts ist das Festhalten von Flüchtlingen im Transitbereich aber zumindest dann rechtswidrig, wenn der Asylantrag der Betroffenen schon abgelehnt worden ist - jedenfalls solange, bis ein Richter die Abschiebehaft anordnet. Nach bisheriger Rechtssprechung musste erst nach spätestens 30 Tagen ein Richter gefragt werden.

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