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Neuenburger Rachemord

BGH bestätigt Verurteilung von Vater und Bruder des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Bundesgerichtshof hat im Neuenburger Rachemord-Fall die Verurteilung eines Schülers und seines Vaters zu acht Jahren Jugendstrafe beziehungsweise zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt. Sie hatten den mutmaßlichen Vergewaltiger ihrer Schwester/Tochter auf einem Parkplatz in eine Falle gelockt. Dort erstach der Schüler das Tatopfer dann mit 23 Messerstichen (Beschluss vom 27.09.2016 Az.: 4 StR 263/16).

Mord aus Rache an mutmaßlichem Vergewaltiger

Nach den Feststellungen des Landgerichts Freiburg lockten die beiden Angeklagten den mutmaßlichen Vergewaltiger ihrer Schwester/Tochter mit Hilfe von zwei Mitangeklagten auf einen Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein, indem sie einen möglichen Drogenverkauf vorspiegelten. Das von dem folgenden Angriff völlig überraschte 27jährige Tatopfer wurde dort von einem der Mitangeklagten festgehalten und von dem 17jährigen Angeklagten mit 23 Messerstichen getötet. Zu der Tat hatte sich dieser bereits einige Tage zuvor entschlossen. Der Vater billigte das Tun seines Sohnes, weil er sich für die vermeintliche Vergewaltigung seiner Tochter rächen und Selbstjustiz üben wollte. Er wirkte selbst mit Fäusten, Tritten sowie einem Schlagstock auf das Opfer ein. Der BGH verwarf die Revisionen der Angeklagten als unbegründet.