Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Selbstjustiz

Mehr Artikel zu diesem Tag

Keine Opferentschädigung für erlittenes Unrecht
Nach Selbstjustiz

Keine Opferentschädigung für erlittenes Unrecht

Eine Opferentschädigung ist unbillig und damit ausgeschlossen, wenn das Opfer unter Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols Selbstjustiz übt. Es sei treuwidrig, unter Berufung auf das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu verlangen, dieses Gewaltmonopol aber zugleich aufgrund von Selbstjustiz nicht zu beachten, so die Argumentation des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

Marianne Bachmeiers Schüsse im Gericht schrieben Justizgeschichte
Vor 40 Jahren

Marianne Bachmeiers Schüsse im Gericht schrieben Justizgeschichte

Im Jahr 1981 hat die Gastwirtin Marianne Bachmeier in einem Lübecker Gerichtssaal den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter erschossen. In ihrer Vernehmung nach der Tat sagte Bachmeier aus, dass es ihr nicht um Rache gegangen sei. Sie habe verhindern wollen, dass der Angeklagte durch seine Aussage ihre Tochter öffentlich schlecht macht. Bis heute - 40 Jahre danach - gelten diese acht Schüsse als spektakulärster Fall von Selbstjustiz in Deutschland.

BGH bestätigt Verurteilung von Vater und Bruder des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers
Neuenburger Rachemord

BGH bestätigt Verurteilung von Vater und Bruder des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers

Der Bundesgerichtshof hat im Neuenburger Rachemord-Fall die Verurteilung eines Schülers und seines Vaters zu acht Jahren Jugendstrafe beziehungsweise zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt. Sie hatten den mutmaßlichen Vergewaltiger ihrer Schwester/Tochter auf einem Parkplatz in eine Falle gelockt. Dort erstach der Schüler das Tatopfer dann mit 23 Messerstichen (Beschluss vom 27.09.2016 Az.: 4 StR 263/16).