Nach Selbstjustiz
Keine Opferentschädigung für erlittenes Unrecht
Eine Opferentschädigung ist unbillig und damit ausgeschlossen, wenn das Opfer unter Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols Selbstjustiz übt. Es sei treuwidrig, unter Berufung auf das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu verlangen, dieses Gewaltmonopol aber zugleich aufgrund von Selbstjustiz nicht zu beachten, so die Argumentation des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.