Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Norwegen

Jahrelange Isolationshaft Breiviks verstößt gegen Menschenrechte

Vergessene Anrechte

Die jahrelange Isolationshaft des Massenmörders Anders Behring Breivik verletzt dessen Menschenrechte. Ein Gericht in Oslo verurteilte den norwegischen Staat am 20.04.2016 wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 der Menschenrechtskonvention. "Das Verbot der unmenschlichen und erniedrigen Behandlung ist ein Grundwert in einer demokratischen Gesellschaft. Das gilt unter allen Umständen - auch bei der Behandlung von Terroristen und Mördern“, hieß es im Urteil. Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet, darunter viele jugendliche Teilnehmer eines sozialdemokratischen Sommerlagers. Im Jahr darauf hatte ihn ein Gericht zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Gericht: Verbot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gilt für jeden

Breivik hatte gegen den Staat geklagt und erklärt, wegen der Einzelhaft leide er unter Kopfschmerzen und Mutlosigkeit. "Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen.“ Auch die vielen Leibesvisitationen habe der Staat nicht gut genug begründet. Dieser hielt die Behandlung für berechtigt, weil Breivik immer noch hochgefährlich sei.

Kontakte zur Außenwelt durften streng reglementiert werden

In Bezug auf Art. 8 der Konvention sprach das Gericht den Staat dagegen frei. Darin heißt es: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“ Breivik hatte es im Prozess als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt habe. Seit dem Tod seiner Mutter 2013 habe er nur noch einen privaten Besucher gehabt. Im Gefängnis kann sich Breivik in drei Zellen aufhalten. Hier stehen ihm unter anderem mehrere Fernseher, eine Playstation und Trainingsgeräte zur Verfügung.

Breiviks Anwalt zufrieden mit Urteil - Staat denkt über Berufung nach

Nach Informationen des norwegischen Fernsehens ließ das Gericht Breivik eine Kopie der Entscheidung bereits am Vormittag zukommen. "Wir haben in dem wichtigsten Punkt gewonnen, deshalb sehen wir keinen Bedarf, in Berufung zu gehen“, sagte sein Anwalt Øystein Storrvik dem Sender NRK. Der Staat müsse nun einen Plan für Breiviks künftige Haftbedingungen vorlegen. Seiner Auffassung nach sollte der Massenmörder in Zukunft nicht mehr nur durch eine Glasscheibe von anderen Menschen getrennt kommunizieren dürfen. Wie sein Mandant auf das Urteil reagiert hat, wollte er nicht kommentieren. Der Anwalt der Regierung, Marius Emberland, zeigte sich dagegen überrascht von der Entscheidung des Gerichts. Er wolle das Ergebnis nun zunächst mit dem Justizministerium besprechen, um zu entscheiden, ob der Staat in Berufung gehen werde. Laut Urteil muss der Staat Breiviks Prozesskosten von rund 331.000 norwegischen Kronen (rund 35.700 Euro) übernehmen.