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LG Osnabrück

Schlag gegen Kopf eines Säuglings führt zu Jugendstrafe ohne Bewährung

Klageindustrie

Die Dritte große Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hat am 29.09.2015 einen 21-Jährigen wegen schwerer Misshandlung eines Säuglings zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts im September 2014 dem sieben Wochen alten Säugling seiner damaligen Freundin einen derart schweren Schlag gegen den Kopf versetzt, dass das Kind hierdurch ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung erlitt und in akuter Lebensgefahr schwebte (Az.: 3 KLs 8/15, nicht rechtskräftig).

Ausmaß dauerhafter Folgen nicht absehbar

In welchem Ausmaß dauerhafte Folgen verbleiben werden, sei noch nicht sicher absehbar, so das LG. Angesichts der erheblichen Gewalteinwirkung gegen das wehrlose Kind sei nur die Verhängung einer Jugendstrafe in Betracht gekommen, die auch tatsächlich vollstreckt werden müsse. Dies werde dem Angeklagten Gelegenheit geben, an sich zu arbeiten und gegebenenfalls eine Berufsausbildung zu beginnen.

Keine belastbaren Anknüpfungspunkte für Tötungsvorsatz

Soweit dem Angeklagten eine weitere Gewaltanwendung gegen das Kind durch heftiges Schütteln vorgeworfen worden war, sprach das LG ihn frei. Das eingeholte medizinische Gutachten habe ergeben, dass die beträchtlichen Kopfverletzungen durchaus im Zuge des eingeräumten Schlages gegen den Kopf entstanden sein können. Eine weitere Gewaltanwendung sei daher nicht hinreichend sicher feststellbar. Auch für einen Tötungsvorsatz fehlten belastbare Anknüpfungspunkte.