Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
LG Kassel

Haftstrafe und Sicherungsverwahrung für Mann nach sexuellem Missbrauch kleiner Mädchen

Parken in Pink

Immer wieder hat er kleine Mädchen sexuell missbraucht und dabei auch gefilmt, die jüngsten Opfer waren gerade einmal drei Jahre alt. Nun muss ein 57 Jahre alter Mann aus Hessen für seine Taten für zwölf Jahre in Haft. Das Landgericht Kassel ordnete am 26.01.2016 zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an; er kommt also auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafe nicht frei.

Gericht: Schutz weiterer kindlicher Opfer gebietet Sicherungsverwahrung

Grund für die Sicherheitsverwahrung ist nach Aussage des Richters neben den Taten auch ein "Entschuldigungsschreiben“ des Mannes an die Opfer. Durch die Art der Kontaktaufnahme habe der pädophile Mann "dokumentiert, dass er weiter interessiert ist“, sagte der Vorsitzende Richter. Dies spreche für eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. "Der Schutz weiterer kindlicher Opfer gebietet die Anordnung der Sicherungsverwahrung.“ Für Verteidiger Ullrich Goetjes ist das Urteil keine Überraschung. "Die Briefe waren keine hervorragende Idee meines Mandanten." Goetjes kündigte an, das Urteil zu akzeptieren, damit der Mann therapiert werden könne.

LG bestätigt Urteil von 2014

Das LG bestätigte damit ein Urteil vom Februar 2014. Der Angeklagte hatte dagegen Revision eingelegt, weshalb die Kammer neu über das Strafmaß und die Sicherungsverwahrung entscheiden musste. Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Angeklagte sein umfassendes Geständnis aus dem ersten Verfahren erneuert. Demnach missbrauchte er fast 20 Jahre lang junge Mädchen. Insgesamt 141 Fälle von sexuellem Missbrauch an fünf Kindern im Alter zwischen 3 und 13 Jahren konnten dem 57-Jährigen nachgewiesen werden. Viele Taten hatte er gefilmt oder fotografiert. Die Mädchen waren entfernt mit ihm verwandt oder die Kinder von Bekannten.